Betreff
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2025
Vorlage
110/2024
Aktenzeichen
110/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt aus den zur Verfügung stehenden HH-Mitteln den anteiligen Mitteleinsatz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2025 in der angesetzten Höhe von 766.700,00 Euro gemäß der Anlage 1, vorbehaltlich der Bereitstellung der veranschlagten Mittel und des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

 

Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für eigene Maßnahmen des Jugendamtes und für Projekte, Maßnahmen und Angebote nach §§ 11 bis 14 SGB VIII entsprechend der Förderrichtlinie für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

Bislang liegt kein Bescheid des Landesverwaltungsamtes auf Basis des § 31 KJHG LSA für das Jahr 2025 vor.

Die Haushaltsplanung erfolgt daher auf der Grundlage der vorjährlichen Förderung durch das Land. Zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit wurden somit 767.900,00 EUR veranschlagt. Diese würden sich mit 60,83 v. H. (467.080,74 EUR) aus Landesmitteln (bei gleichbleibender Förderung im Vergleich zum Vorjahr) und mit 39,17 v. H. (300.819,26 EUR) aus Landkreismitteln zusammensetzen.

Dieser Betrag ist für Ausgaben in folgenden Produkten/Haushaltsstellen vorgesehen:

1.

Zuwendung für Jugendarbeit an Gemeinden:

3.6.2.10.531200

264.100,00 EUR

2.

Zuwendung für Jugendarbeit an übrige Bereiche:

3.6.2.10.531802

120.800,00 EUR

3.

Übernahme Teilnehmerbeiträge zu Ferienfreizeiten:

3.6.2.10.533100

6.200,00 EUR

4.

Zuwendung für Jugendsozialarbeit, erzieherischen
Kinder-und Jugendschutz an Gemeinden:    

3.6.3.10.531200

30.200,00 EUR

5.

Zuwendung für Jugendsozialarbeit, erzieherischen
Kinder-und Jugendschutz an übrige Bereiche:

3.6.3.10.531800

339.600,00 EUR

6

Geschäftsaufwendungen Jugendschutz

3.6.3.10.543100

7.000,00 EUR

Gesamtplanungsansatz

767.900,00 EUR


Alle sind gegenseitig deckungsfähig.

Ein Abgleich zwischen Haushaltsansatz (767.900 EUR) und Planungsansatz (760.274,00 EUR) ergibt in diesem Jahr zunächst eine theoretische Überdeckung in Höhe von 7.625,00 EUR (vgl. hierzu Anlage 1 zur DS).

Der Grund für diese Überdeckung ist, dass für das kommende Jahr weniger Ferienfreizeitmaßnahmen beantragt worden sind, als in den Jahren zuvor. Die höheren Mittel wurden aber bei der Budgetplanung entsprechend eingeplant.

Der Jugendhilfeausschuss hat auf seiner Sitzung am 19.03.2024 eine neue Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beschlossen (DS 835/2024).

1. Förderung der offenen Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit (Abschnitt 8 der Förderrichtlinie)

In Abschnitt 8 wurde die Förderung der offenen Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in den Planungsräumen durch die Einführung von Regionalbudgets grundsätzlich neu geregelt.

Nach erfolgter Antragstellung liegen für die Planungsräume nachfolgende Anträge vor:

Planungsraum 1: Hansestadt Havelberg

Für den Planungsraum Einheitsgemeinde Havelberg liegt ein Antrag vom Förderverein Jugendzentrum „Elb-Havel-Winkel“ e.V. vor. Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 56.750,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Havelberg durch den Träger durchgeführt werden:

  • offene Kinder- und Jugendarbeit in folgenden Einrichtungen: Jugendzentrum Havelberg
  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit/ Streetwork in den Jugendräumen Nitzow, Jederitz und Warnau
  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 29.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Havelberg antragsgemäß zu fördern.

Planungsraum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

Für den Planungsraum Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck liegt ein Antrag vom Diakoniewerk Osterburg e.V. vor. Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 58.800,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck durch den Träger durchgeführt werden:

  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit in den Orten Werben, Hindenburg, Iden, Arneburg, Hohenberg-Krusemark und Bertkow
  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird überwiegend Jugendsozialarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 20.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck antragsgemäß zu fördern.

Planungsraum 3: Stadt Bismark (Altmark)

Für den Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) liegen zwei Anträge vor.

Antragsteller 1:            IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste,

Niederlassung Sachsen-Anhalt Regio Nord

Antragsteller 2:           SozialStärken gGmbH

SozialStärken gGmbH wurde im Jahr 2019 von KinderStärken e.V. – Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal gegründet. KinderStärken e. V. und der IB Mitte gGmbH sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 62.350,00 EUR, pro Träger 31.775,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) durchgeführt werden:

·         offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen: Jugendclub Bismark

(IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste)

  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit in Orten der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

(SozialStärken gGmbH)

  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird sowohl Jugendarbeit als auch Jugendsozialarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 13.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Die vorgeschlagenen Änderungsansätze wurden konzeptionell umgesetzt.

Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) antragsgemäß zu fördern.

Planungsraum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Für den Planungsraum Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land liegt ein Antrag vom Förderverein Jugendzentrum „Elb-Havel-Winkel“ e.V. vor. Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 62.800,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land durch den Träger durchgeführt werden:

  • offene Kinder- und Jugendarbeit in folgenden Einrichtungen: Jugendclub Kamern, Klietz und Schollene
  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit/ Streetwork in den Orten Schönhausen, Wust und Sandau sowie in den Ortsteilen der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Sandau, Wulkau, Neuermark-Lübars, Hohengöhren, Schönhausen, Wust und Fischbeck

  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird überwiegend Jugendsozialarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 27.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Elbe-Havel- Land antragsgemäß zu fördern.

Planungsraum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark)

Für den Planungsraum Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) liegt ein Antrag vom IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste, Niederlassung Sachsen-Anhalt Regio Nord vor.

Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 65.000,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt Osterburg durch den Träger durchgeführt werden:

  • offene Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung
  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit in umliegenden Ortsteilen
  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 05.09.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Osterburg antragsgemäß zu fördern.

Planungsraum 6: Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark)

Für den Planungsraum Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) liegt ein Antrag vom DRK KV Östliche Altmark e.V. vor.

Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 80.150,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) durch den Träger durchgeführt werden:

  • offene Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung
  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit in umliegenden Orten
  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit umgesetzt.

Für die beantragte Fördermaßnahme ist derzeit kein Personal verfügbar, da die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt die Einstellung von Fachkräften erheblich erschwert. Sollte die Stelle nicht besetzt werden können, wird der Antrag durch den Träger zurückgezogen.

Die Förderung der Maßnahme beginnt erst am 01.03.2025.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 08.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) antragsgemäß zu fördern.

Planungsraum 7: Hansestadt Stendal

Für den Planungsraum Hansestadt Stendal liegen sieben Anträge von 4 Trägern vor.

Antragsteller 1: Hansestadt Stendal               als öffentlicher Träger der Jugendhilfe

und

Antragsteller 2: Eckstein Sozialdiakonie Lebendige Steine e.V.

Antragsteller 3: Kunstplatte e.V.

Antragsteller 4: DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.

als anerkannte freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 200.350.,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Hansestadt Stendal durch die Träger durchgeführt werden:

                                   

·         offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen:

o    JfZ Mitte                                                                     48.365,00 EUR          

o   MAD Club                                                                   45.645,00 EUR

o   Kidsclub und Eckstein                                                53.870,00 EUR

o   Kunstplatte                                                                    9.500,00 EUR

o   Bildungs- und Begegnungsstätte Amicus                  15.500,00 EUR

  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit:
    •  Streetwork in der Stadt Stendal

 und ihren Ortsteilen                                                   27.470,00 EUR

  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird sowohl Jugendarbeit als auch Jugendsozialarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 06.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Hansestadt Stendal antragsgemäß zu fördern.

Außerdem liegt ein Antrag des Vereins Maranata e.V. über 10.000,00 EUR vor. Da Maranata e.V. kein anerkannter der Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SBG VIII ist, kann keine Förderung auf Basis der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal erfolgen.

Des Weiteren liegt ein Antrag der Hansestadt Stendal über 5.737,00 EUR zur Förderung der Kinder- und Jugendinteressenvertretung vor. Die Förderrichtlinie sieht eine solche Förderung nicht vor.

Es ist daher beabsichtigt, diese Anträge von Maranata e.V. und der Hansestadt Stendal abzulehnen.

Planungsraum 8: Stadt Tangerhütte

Für den Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte liegt ein Antrag von der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte vor.

Sie ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 68.750,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte durch den Träger durchgeführt werden:

  • offene Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung: Jugendclub Tangerhütte und Bittkau
  • aufsuchende Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit in den Ortschaften
  • bedarfsorientierte Projekte

Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 15.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte antragsgemäß zu fördern.

Planungsraum 9: Stadt Tangermünde

Für den Planungsraum Tangermünde liegt ein Antrag von Shalomhaus Tangermünde e. V. vor. Der Verein ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.

Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget für den Planungsraum beträgt 52.650,00 EUR.

Folgende Angebote der Offenen Kinder- und Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt Osterburg durch den Träger durchgeführt werden:

  • offene Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung: Jugendclub

Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit umgesetzt.

Die Qualifizierung des eingesetzten Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.

Das pädagogische Konzept wurde auf der Regionalkonferenz am 18.06.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.

Das vorgelegte Konzept mit dem Leistungsausschnitt „Jugendclub als Teilmaßnahme“ entspricht sowohl den formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Tangermünde antragsgemäß zu fördern.

2. Förderung von Maßnahmeträgern (Abschnitt 2.2. der Förderrichtlinie)

Es liegen insgesamt 3 Anträge auf Förderung von Maßnahmeträgern für die Durchführung von Juleica-Grund- und Aufbaukursen entsprechend der Anlage 3 vor.

3. Förderung des Kreis-Kinder- und Jugendringes Stendal (Abschnitt 9 der Förderrichtlinie)

Es liegt ein Antrag auf Förderung der Geschäftsstelle des Kreis-Kinder- und Jugendringes Stendal in Höhe von 20.000,00 EUR vor.

4. Außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen (Abschnitt 4 der Förderrichtlinie)

Es liegen keine Anträge vor.

5. Einzelbeihilfen (Abschnitt 6 der Förderrichtlinie)

Die Antragstellung wird im Laufe des Kalenderjahres erfolgen. Die Höhe des Ansatzes orientiert sich an den Vorjahren.

6. Seminare für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit

Hier werden die Kosten für die Erstellung der JuLeiCa getragen. Die Höhe des Ansatzes orientiert sich an den Vorjahren.

7. Internationale Jugendbegegnungen (Abschnitt 7 der Förderrichtlinie)

Es liegen keine Anträge vor.

8. Jugendschutz

Jugendschutz-Kalender, Präventionsveranstaltungen, z.B. Theaterstücke und Seminare

9. Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen (Abschnitt 5 der Förderrichtlinie)

Es liegen insgesamt 8 Anträge auf Förderung von Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen entsprechend der Anlage 4 vor.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit im Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage 1 zu fördern.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:         Übersicht zum Haushalt 2025

Anlage 2:         Verträge zur Förderung der offenen Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit nach FRL am 01.01.2025 (Abschnitt 8 Förderrichtlinie)

Anlage 3:         Förderung von Maßnahmeträgern (Abschnitt 2.2 Förderrichtlinie)

Anlage 4:         Freizeitmaßnahmen 2025 (Abschnitt 5 Förderrichtlinie)