Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt aus den zur Verfügung stehenden HH-Mitteln den
anteiligen Mitteleinsatz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr
2025 in der angesetzten Höhe von 766.700,00 Euro gemäß der Anlage 1,
vorbehaltlich der Bereitstellung der veranschlagten Mittel und des Vorliegens
der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Sollten
die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft
werden, sind diese für eigene Maßnahmen des Jugendamtes und für Projekte,
Maßnahmen und Angebote nach §§ 11 bis 14 SGB VIII entsprechend der
Förderrichtlinie für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereitzustellen.
Sachverhalt:
Bislang liegt kein Bescheid des Landesverwaltungsamtes auf Basis des §
31 KJHG LSA für das Jahr 2025 vor.
Die Haushaltsplanung erfolgt daher auf der
Grundlage der vorjährlichen
Förderung durch das Land. Zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit wurden
somit 767.900,00 EUR veranschlagt.
Diese würden sich mit 60,83 v. H. (467.080,74 EUR) aus Landesmitteln (bei gleichbleibender Förderung im Vergleich zum
Vorjahr) und mit 39,17 v. H. (300.819,26 EUR) aus Landkreismitteln zusammensetzen.
Dieser Betrag ist für Ausgaben in folgenden Produkten/Haushaltsstellen
vorgesehen:
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1. |
Zuwendung
für Jugendarbeit an Gemeinden: |
3.6.2.10.531200 |
264.100,00
EUR |
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2. |
Zuwendung
für Jugendarbeit an übrige Bereiche: |
3.6.2.10.531802 |
120.800,00
EUR |
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3. |
Übernahme
Teilnehmerbeiträge zu Ferienfreizeiten: |
3.6.2.10.533100 |
6.200,00
EUR |
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4. |
Zuwendung
für Jugendsozialarbeit, erzieherischen |
3.6.3.10.531200 |
30.200,00
EUR
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5. |
Zuwendung
für Jugendsozialarbeit, erzieherischen |
3.6.3.10.531800 |
339.600,00
EUR
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6 |
Geschäftsaufwendungen
Jugendschutz |
3.6.3.10.543100 |
7.000,00
EUR |
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Gesamtplanungsansatz |
|
767.900,00
EUR |
Alle sind gegenseitig deckungsfähig.
Ein Abgleich zwischen Haushaltsansatz (767.900 EUR) und Planungsansatz (760.274,00
EUR) ergibt in diesem Jahr zunächst eine theoretische Überdeckung in Höhe von 7.625,00
EUR (vgl. hierzu Anlage 1 zur DS).
Der Grund für diese Überdeckung ist, dass für das kommende Jahr weniger
Ferienfreizeitmaßnahmen beantragt worden sind, als in den Jahren zuvor. Die
höheren Mittel wurden aber bei der Budgetplanung entsprechend eingeplant.
Der Jugendhilfeausschuss hat auf seiner Sitzung am 19.03.2024 eine neue
Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit
und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beschlossen (DS 835/2024).
1. Förderung der offenen
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit (Abschnitt 8 der Förderrichtlinie)
In Abschnitt 8 wurde die Förderung der offenen Kinder- und Jugend- sowie
Jugendsozialarbeit in den Planungsräumen durch die Einführung von
Regionalbudgets grundsätzlich neu geregelt.
Nach erfolgter Antragstellung liegen für die Planungsräume nachfolgende
Anträge vor:
Planungsraum 1: Hansestadt Havelberg
Für den Planungsraum Einheitsgemeinde
Havelberg liegt ein Antrag vom Förderverein Jugendzentrum „Elb-Havel-Winkel“
e.V. vor. Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 56.750,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Havelberg durch
den Träger durchgeführt werden:
- offene
Kinder- und Jugendarbeit in folgenden Einrichtungen: Jugendzentrum
Havelberg
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler
Jugendarbeit/ Streetwork in den Jugendräumen Nitzow, Jederitz und Warnau
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit
umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises
Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 29.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Havelberg antragsgemäß zu
fördern.
Planungsraum 2: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
Für den Planungsraum Verbandsgemeinde
Arneburg-Goldbeck liegt ein Antrag vom Diakoniewerk Osterburg e.V. vor. Er ist
anerkannter freier Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 58.800,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Verbandsgemeinde
Arneburg-Goldbeck durch den Träger durchgeführt werden:
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler
Jugendarbeit in den Orten Werben, Hindenburg, Iden, Arneburg, Hohenberg-Krusemark
und Bertkow
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird überwiegend
Jugendsozialarbeit umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal
für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 20.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck antragsgemäß zu
fördern.
Planungsraum 3: Stadt Bismark (Altmark)
Für den Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt
Bismark (Altmark) liegen zwei Anträge vor.
Antragsteller 1: IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste,
Niederlassung
Sachsen-Anhalt Regio Nord
Antragsteller 2: SozialStärken gGmbH
SozialStärken gGmbH wurde im Jahr 2019 von
KinderStärken e.V. – Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal gegründet.
KinderStärken e. V. und der IB Mitte gGmbH sind anerkannte freie Träger der
Jugendhilfe im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 62.350,00 EUR, pro Träger 31.775,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark
(Altmark) durchgeführt werden:
·
offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen: Jugendclub
Bismark
(IB Mitte gGmbH
für Bildung und soziale Dienste)
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler
Jugendarbeit in Orten der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
(SozialStärken
gGmbH)
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird sowohl Jugendarbeit als
auch Jugendsozialarbeit umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises
Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 13.08.2024 vorgestellt
und diskutiert. Die vorgeschlagenen Änderungsansätze wurden konzeptionell
umgesetzt.
Eine Empfehlung zur Förderung wurde für den
Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) antragsgemäß
zu fördern.
Planungsraum 4: Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Für den Planungsraum Verbandsgemeinde
Elbe-Havel-Land liegt ein Antrag vom Förderverein Jugendzentrum
„Elb-Havel-Winkel“ e.V. vor. Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe
im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 62.800,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Verbandsgemeinde
Elbe-Havel-Land durch den Träger durchgeführt werden:
- offene
Kinder- und Jugendarbeit in folgenden Einrichtungen: Jugendclub Kamern,
Klietz und Schollene
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler
Jugendarbeit/ Streetwork in den Orten Schönhausen, Wust und Sandau sowie
in den Ortsteilen der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Sandau, Wulkau,
Neuermark-Lübars, Hohengöhren, Schönhausen, Wust und Fischbeck
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird überwiegend
Jugendsozialarbeit umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises
Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und Jugendsozialarbeit
im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 27.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Elbe-Havel- Land antragsgemäß zu fördern.
Planungsraum 5: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Für den Planungsraum Einheitsgemeinde Hansestadt
Osterburg (Altmark) liegt ein Antrag vom IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale
Dienste, Niederlassung Sachsen-Anhalt Regio Nord vor.
Er ist anerkannter freier Träger der
Jugendhilfe im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 65.000,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt
Osterburg durch den Träger durchgeführt werden:
- offene
Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler Jugendarbeit
in umliegenden Ortsteilen
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit
umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises
Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 05.09.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Osterburg antragsgemäß zu
fördern.
Planungsraum 6: Verbandsgemeinde Seehausen
(Altmark)
Für den Planungsraum Verbandsgemeinde
Seehausen (Altmark) liegt ein Antrag vom DRK KV Östliche Altmark e.V. vor.
Er ist anerkannter freier Träger der
Jugendhilfe im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 80.150,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Verbandsgemeinde Seehausen
(Altmark) durch den Träger durchgeführt werden:
- offene
Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler
Jugendarbeit in umliegenden Orten
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit
umgesetzt.
Für die beantragte Fördermaßnahme ist
derzeit kein Personal verfügbar, da die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt
die Einstellung von Fachkräften erheblich erschwert. Sollte die Stelle nicht
besetzt werden können, wird der Antrag durch den Träger zurückgezogen.
Die Förderung der Maßnahme beginnt erst am
01.03.2025.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 08.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) antragsgemäß
zu fördern.
Planungsraum 7: Hansestadt Stendal
Für den Planungsraum Hansestadt Stendal
liegen sieben Anträge von 4 Trägern vor.
Antragsteller 1: Hansestadt Stendal als öffentlicher Träger der
Jugendhilfe
und
Antragsteller 2: Eckstein Sozialdiakonie
Lebendige Steine e.V.
Antragsteller 3: Kunstplatte e.V.
Antragsteller 4: DRK Kreisverband Östliche
Altmark e.V.
als anerkannte
freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 200.350.,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Hansestadt Stendal durch die
Träger durchgeführt werden:
·
offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen:
o
JfZ Mitte 48.365,00 EUR
o
MAD Club 45.645,00
EUR
o
Kidsclub und Eckstein 53.870,00
EUR
o
Kunstplatte 9.500,00 EUR
o
Bildungs- und Begegnungsstätte Amicus 15.500,00 EUR
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit:
- Streetwork in der Stadt Stendal
und ihren Ortsteilen 27.470,00 EUR
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird sowohl Jugendarbeit als
auch Jugendsozialarbeit umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises
Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 06.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Hansestadt Stendal antragsgemäß zu fördern.
Außerdem liegt ein Antrag des Vereins
Maranata e.V. über 10.000,00 EUR vor. Da Maranata e.V. kein anerkannter der
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SBG VIII ist, kann keine
Förderung auf Basis der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal erfolgen.
Des Weiteren liegt ein Antrag der Hansestadt
Stendal über 5.737,00 EUR zur Förderung der Kinder- und
Jugendinteressenvertretung vor. Die Förderrichtlinie sieht eine solche
Förderung nicht vor.
Es ist daher beabsichtigt, diese Anträge von
Maranata e.V. und der Hansestadt Stendal abzulehnen.
Planungsraum 8: Stadt Tangerhütte
Für den Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt
Tangerhütte liegt ein Antrag von der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte vor.
Sie ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe
im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 68.750,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
durch den Träger durchgeführt werden:
- offene
Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung: Jugendclub Tangerhütte und
Bittkau
- aufsuchende
Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Form von Mobiler
Jugendarbeit in den Ortschaften
- bedarfsorientierte
Projekte
Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit
umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises
Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 15.08.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte antragsgemäß zu
fördern.
Planungsraum 9: Stadt Tangermünde
Für den Planungsraum Tangermünde liegt ein
Antrag von Shalomhaus Tangermünde e. V. vor. Der Verein ist anerkannter freier
Träger der Jugendhilfe im Landkreis Stendal.
Der Anteil des Landkreises Stendal am Regionalbudget
für den Planungsraum beträgt 52.650,00 EUR.
Folgende Angebote der Offenen Kinder- und
Jugend-, sowie Jugendsozialarbeit sollen in der Einheitsgemeinde Stadt
Osterburg durch den Träger durchgeführt werden:
- offene
Kinder- und Jugendarbeit in einer Einrichtung: Jugendclub
Im Planungsraum wird überwiegend Jugendarbeit
umgesetzt.
Die Qualifizierung des eingesetzten
Personals entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie des Landkreises
Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-
und Jugendschutz sowie den Qualitätsstandards für die Jugend- und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal.
Das pädagogische Konzept wurde auf der
Regionalkonferenz am 18.06.2024 vorgestellt und diskutiert. Eine Empfehlung zur
Förderung wurde für den Jugendhilfeausschuss ausgesprochen.
Das vorgelegte Konzept mit dem
Leistungsausschnitt „Jugendclub als Teilmaßnahme“ entspricht sowohl den
formalen als auch inhaltlich-fachlichen Ansprüchen. Es integriert
fachtheoretische Aspekte und geht auf die spezifischen Bedürfnisse des
jeweiligen Sozialraums und der Zielgruppe ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugendarbeit im Planungsraum Tangermünde antragsgemäß zu fördern.
2. Förderung
von Maßnahmeträgern (Abschnitt 2.2. der Förderrichtlinie)
Es liegen insgesamt 3 Anträge auf Förderung
von Maßnahmeträgern für die Durchführung von Juleica-Grund- und Aufbaukursen
entsprechend der Anlage 3 vor.
3.
Förderung des Kreis-Kinder- und Jugendringes Stendal (Abschnitt 9 der
Förderrichtlinie)
Es liegt ein Antrag auf Förderung der
Geschäftsstelle des Kreis-Kinder- und Jugendringes Stendal in Höhe von
20.000,00 EUR vor.
4.
Außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen (Abschnitt 4 der Förderrichtlinie)
Es liegen keine Anträge vor.
5.
Einzelbeihilfen (Abschnitt 6 der Förderrichtlinie)
Die Antragstellung wird im Laufe des
Kalenderjahres erfolgen. Die Höhe des Ansatzes orientiert sich an den
Vorjahren.
6. Seminare
für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit
Hier werden die Kosten für die Erstellung
der JuLeiCa getragen. Die Höhe des Ansatzes orientiert sich an den Vorjahren.
7.
Internationale Jugendbegegnungen (Abschnitt 7 der Förderrichtlinie)
Es liegen keine Anträge vor.
8.
Jugendschutz
Jugendschutz-Kalender,
Präventionsveranstaltungen, z.B. Theaterstücke und Seminare
9.
Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen (Abschnitt 5 der Förderrichtlinie)
Es liegen insgesamt 8 Anträge auf Förderung
von Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen entsprechend der Anlage 4 vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und
Jugend- sowie Jugendsozialarbeit im Haushaltsjahr 2025 gemäß der Anlage 1 zu
fördern.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Übersicht zum Haushalt 2025
Anlage 2: Verträge zur Förderung der offenen Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit nach FRL am 01.01.2025 (Abschnitt 8 Förderrichtlinie)
Anlage 3: Förderung von Maßnahmeträgern (Abschnitt 2.2 Förderrichtlinie)
Anlage 4: Freizeitmaßnahmen 2025 (Abschnitt 5 Förderrichtlinie)
