Betreff
Beschluss zur Verwendung von bislang nicht verbrauchten Mitteln der Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2024
Vorlage
109/2024
Aktenzeichen
109/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2024 nicht verbrauchte Mittel für die offene Kinder- und Jugend- sowie Jugendsozialarbeit in Höhe von 68.000,00 EUR den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, deren Planungsräume aufgrund der Neuverteilung der Mittel durch die neue Förderrichtlinie ab dem Jahr 2025 eine geringere Förderung erhalten, als nach der bisherigen Förderrichtlinie.


Sachverhalt:

Der Landkreis Stendal erhielt aufgrund des in den § 31 Abs. 2 KJHG LSA eingeführten Flächenfaktor erstmals im Jahr 2023 eine höhere Zuweisung als in den Jahren zuvor. Diese Mittel wurden hälftig mit den mitfinanzierenden Gemeinden zur Deckung der gestiegenen Energiepreise verwendet, aber nicht vollständig ausgeschöpft.

Aufgrund von unbesetzten Stellen in Jugendeinrichtungen und in der mobilen Jugendarbeit wurden außerdem im Haushalt eingeplante Mittel nicht vollständig ausgegeben.

Diese beiden Umstände führten dazu, dass zum Ende des Haushaltsjahres nicht alle Haushaltsmittel für den Bereich der offenen Kinder- und Jugend sowie Jugendsozialarbeit verausgabt werden.

Die neue Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend- und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sieht unter Ziffer 8.3. einen für alle Planungsräume einheitlichen Schlüssel zur.

Dieser berücksichtigt:

·         die Anzahl der im Planungsraum lebenden Kinder und Jugendliche zu 60%,

·         die Fläche des Planungsraums zu 20%,

·         die Entfernung des Hauptortes (Sitz der Verwaltung) zum Mittelzentrum Stendal zu 10% und

·         die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Planungsraum zu 10%.

Dieser einheitliche Schlüssel führt dazu, dass einige Planungsräume zukünftig eine höhere Förderung erhalten, als bisher; andere eine niedrigere.

Im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Restmittel sollen die Gemeinden entlastet werden, deren Planungsräume zukünftig eine geringere Förderung erhalten.

Die Verwaltung schlägt daher nachfolgende zusätzliche Förderung vor:

Planungsraum 1

Hansestadt Havelberg

10.000,00 EUR

Planungsraum 4

Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

32.500,00 EUR

Planungsraum 5

Hansestadt Osterburg (Altmark)

14.000,00 EUR

Planungsraum 9

Stadt Tangermünde

11.500,00 EUR

Gesamtförderung

68.000,00 EUR