Betreff
Aufnahme einer Tageseinrichtung in die laufenden Kita-Bedarfsplanung des Landkreises Stendal
Vorlage
274/2025
Aktenzeichen
274/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Im Vorgriff auf die Fortschreibung der Kita-Bedarfsplanung beschließt der Jugendhilfeausschuss die Kindertageseinrichtung Wulkau in 39524 Kamern, OT Wulkau, Wulkauer Dorfstraße 14 in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ersatzweise für die Kita Sandau bis auf Weiteres  in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises Stendal aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist als Leistungsverpflichteter und Planungsträger u.a. verantwortlich für die Planung und Steuerung der Kita-Plätze. D.h., er ist verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen, das dem Bedarf vor Ort entspricht. Dabei hat er die Versorgungslage regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Die Kindertageseinrichtung „Sonnenkäfer“ in Sandau (Elbe)  in Trägerschaft der  Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land musste aus Gründen des Kindes- und Beschäftigtenwohls zum 09.01.2026 ihren Betreib einstellen. Ursache hierfür ist eine festgestellte mangelhafte Raumluftqualität, in Form von Überschreitungen bestimmter Richtwerte durch Ausdünstungen aus dem Mauerwerk. Entsprechende Stellungnahmen des Landesamtes für Verbraucherschutz und des Gesundheitsamtes des Landkreises Stendal liegen hierzu vor.

Daher war eine alternative Betreuungslösung zu suchen.

Als Ausweicheinrichtung für den größten Teil der Kinder dient  die ehemalige Kindertageseinrichtung „Kinderwelt“ in Kamern, OT Wulkau.

Die Kindertageseinrichtung Wulkau war viele Jahre zuvor in Trägerschaft der Kinderwelt gGmbH und wurde zum 31.12.2024 geschlossen und stand seitdem leer.

Die Betriebserlaubnis für die Ausweicheinrichtung  wurde zum 12.01.2026 mit einer Maximalkapazität von 25 Plätzen erteilt.

Träger ist  die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land.

Ob eine Sanierung der Einrichtung „Sonnenkäfer“ möglich ist, soll durch ein entsprechendes Gutachten  ermittelt werden.

Da die Einrichtung bisher nicht im gültigen Bedarfsplan in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land enthalten ist, ist eine Einzel-Beschlussfassung zur Aufnahme der Einrichtung in die Bedarfsplanung erforderlich.

Zuständigkeit für die Entscheidung:

Jugendhilfeausschuss – gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung des Jugendamtes Stendal (Beschluss des Kreistages vom 29.02.2024, bekannt gemacht am 01.03.2024)