Betreff
Förderung; Kinderkrippen; Kinderbetreuungsfinanzierung
Vorlage
266/2011
Aktenzeichen
266/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Zustimmung zur Förderung der Investitionen aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für das Förderjahr 2013.

 

1.      Im Jahr 2011 soll der Anbau der Kindertagesstätte „Regenbogenland“, Ackerstraße 13 in Goldbeck in Höhe von 22.324,56 Euro gefördert werden.

 

2.      Die weiteren Anträge Nr. 1 bis 4 der Anlage „Anträge KAB“ werden abgelehnt.


Sachverhalt:

 

Bezugsdrucksachen:            533/2009; 057/2009; 109/2010; 228/2011

 

Zu 1.

 

Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach Abwägung hinsichtlich der Priorität der gestellten Anträge.

Der bisher noch nicht gebundenen Restbetrag in Höhe von 22.324,56 Euro aus der Jahresscheibe 2013 (312.624,56 Euro) soll für den bereits laufenden Anbau eines Krippenteils innerhalb der Kindertagesstätte „Regenbogengold“ in Goldbeck verwendet werden.

Der Verbandsgemeinde Arneburg - Goldbeck wurden bereits mit Zuwendungsbescheid vom 26.11.2010 Bundesmittel in Höhe von 354.262,40 Euro bewilligt. Nach Bescheiderstellung ergaben sich nicht vorhersehbare weitere Kosten (z. B. Bauschild, behindertengerechte Sanitärausstattung, Brandschutzauflagen). Die Gemeinde Goldbeck befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Ohne die zusätzliche Förderung wäre die Fertigstellung des Krippentraktes gefährdet.

 

Die Förderung erfolgt unter der Bedingung, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Hierfür muss noch bezüglich des geänderten Finanzierungsplanes eine Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zum Änderungsantrag nachgereicht werden.

 

Zu 2.

 

Die weiter vorliegenden Anträge entsprechen nicht dem vorrangigen Förderziel, der Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen.

Außerdem sind die für den gesamten Förderzeitraum insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel durch die Beschlüsse der o. g. Drucksachen und diesen Beschluss (siehe Sachverhalt 1) vollständig verplant.

Die Anträge 1-3 sind daher abzulehnen. Weiterhin ist der Antrag Nr. 4 um den Betrag, der über die bereits beschlossene Förderung hinaus geht, abzulehnen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage : Anträge KAB