Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Prioritätenliste für das Mehrjahresprogramm kreiseigener und gemeindlicher Vorhaben des Landkreises Stendal 2011 – 2013 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von § 3 Abs. 3 des Entflechtungsgesetzes (VV-EntflechtG/Verkehr) - RdErl. des MLV vom 12.07.2007 gemäß Anlage.
Sachverhalt:
Festlegung einer Prioritätenliste kreiseigener und
gemeindlicher Vorhaben auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zur
Durchführung von § 3 Abs. 3 des Entflechtungsgesetzes (VV-EntflechtG/ Verkehr) –
Rd.Erl. des MLV vom 12.07.2007
– 34-30117/31332 für das Mehrjahresprogramm 2011 - 2013
Nach Punkt 3.1.1.5 der o.g. Verwaltungsvorschrift ist Fördervoraussetzung für eine Straßenbaumaßnahme, dass sie „in einer nach Dringlichkeit abgestuften Liste der kreisfreien Städte oder Landkreise, die sowohl die Vorhaben der kreisfreien Stadt oder des Landkreises als auch der kreisangehörigen Gemeinde enthält, an zu berücksichtigender Stelle enthalten ist.“
Im Mehrjahresprogramm sind für die Jahre 2011 bis 2013 10 Maßnahmen des Landkreises und 12 Maßnahmen von Gemeinden des Landkreises eingeordnet. Die Landesförderung beträgt maximal 80 v. H. des Betrages der zuwendungsfähigen Ausgaben der Einzelmaßnahmen. Ein Rechtsanspruch wird durch die Einordnung in das Mehrjahresprogramm jedoch nicht begründet.
Das Entflechtungsgesetz stellt die Mittel für Investitionen bis zum Jahre 2013 zweckgebunden sicher. Somit ist die Finanzierung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert.
Mit allen Verwaltungsgemeinschaften sind im Vorfeld Abstimmungen zu dem vom Landesverwaltungsamt vorgelegten Mehrjahresprogramm erfolgt.
Für den Landkreis Stendal insgesamt stehen in Summe für kreiseigenen und gemeindliche Straßenbauvorhaben in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 2.103.000 € zur Verfügung.
Im Jahr 2011 wird dieser Betrag nur mit 1.496.265 € ausgeschöpft. Das liegt daran, dass die Eisenbahnbrücke in der Osterburger Straße in Stendal mit einem Förderbetrag i.H.v. 828.136 € nach 2014 verschoben wurde.
2012 sind dagegen mehr Maßnahmen eingeordnet, die damit den zur Verfügung stehenden Betrag übersteigen. Diese sogenannte „Übersteuerung“ der Jahresscheibe resultiert aus der Notwendigkeit, die Brücke zwischen Seehausen und Falkenberg im Zuge der Kreisstraße K 1019 neu bauen zu müssen.
Die Brücke ist zur Zeit voll gesperrt. Eine Behelfsbrücke wird zwar angemietet, verursacht jedoch Mietkosten und ist nur einseitig befahrbar.
Es ist eine zusätzliche Maßnahme, die bisher in der Prioritätenliste 2011 bis 2013 noch nicht enthalten war.
Eine weitere zusätzliche Maßnahme ist das Bauvorhaben der Stadt Stendal „Osterburger Straße 3. und 4. Bauabschnitt“. Die Maßnahme soll auf Wunsch der Stadt Stendal von 2013 nach 2012 vorgezogen werden, weil die bereits erwähnte Eisenbahnbrücke aus den „Jahresscheiben“ 2011/2012 entfallen ist. In den Tabellen sind für das jeweilige Jahr Prioritäten gesetzt.
Bei der Ermittlung der Priorität müssen Fortsetzungsmaßnahmen, Kreuzungsmaßnahmen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) und Gemeinschaftsvorhaben mit anderen Baulastträgern Vorrang haben. Dementsprechend wurden in den Tabellen die Prioritäten gesetzt.
Für die Prioritätensetzung war neben den oben genannten Kriterien auch das mittelfristige Investitionsprogramm des Landkreises zu berücksichtigen.
Wenn sich keine großen Kostenveränderungen bei den übrigen Maßnahmen der Jahresscheibe 2012 ergeben, wird die Maßnahme mit der geringsten Priorität wahrscheinlich in das Folgejahr verschoben werden müssen. Das wäre dann die „Osterburger Straße mit dem 3. und 4. Bauabschnitt“.
Für das Jahr 2013 erhält sie dann eine höhere Priorität. Die geringste Priorität 2013 erhält die Maßnahme des Landkreises „K 1469, von Demker bis Demker Bahnhof“, die dann bei Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel in Folgejahre verschoben werden müsste.
Mit dem Kreistagsbeschluss zur Prioritätenliste kreiseigener und gemeindlicher Vorhaben für das Haushaltsjahr 2008 (DS 353 vom 22.11.2007) wurde die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel ca. zu je 50 Prozent für landkreiseigene und gemeindliche Maßnahmen festgesetzt. Diese Aufteilung verschiebt sich 2012 durch die neu hinzugekommene Brücke zugunsten des Landkreises und 2013 wider zugunsten der Gemeinden.
Das Landesverwaltungsamt ist an die Prioritätensetzung des Landkreises nicht gebunden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Jahresscheibe 2011
Anlage 2 – Jahresscheibe 2012
Anlage 3 – Jahresscheibe 2013
Anlage 4 – Mehrjahresprogramm 2011 bis 2013 nach Vorschlag des LK