Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
- die Unterbrechung des laufenden Kalkulationszeitraumes 2010 - 2012 mit Ablauf des 31.12.2011,
- die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal in der als Anlage beigefügten Fassung.
Die geänderte Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.
Sachverhalt:
Die in 2011, entsprechend der Verpflichtung zur
Nachkalkulation, vorgenommene Überprüfung der Abfallgebührenkalkulation für den
Zeitraum 2010-2012 weist zum Ende 2012 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 918 TEUR aus. Entsprechend der o. g. Kostenunterdeckung müsste am
Ende dieses Kalkulationszeitraumes der
derzeitige Gebührentarif um 4 %
höher sein.
Gemäß
§ 5 Abs. 2 b des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) soll der
Ausgleich einer Kostenunterdeckung im
folgenden Kalkulationszeitraum vorgenommen werden. Die Rechtsprechung definiert
eine zulässige Toleranzgrenze kleiner als 3 % Kostenunterdeckung, wonach
der laufende Kalkulationszeitraum nicht unterbrochen werden muss und die
Unterdeckung im folgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen wird.
Da o. g. Prozentsatz diese zulässige Toleranzgrenze überschreitet, ist der Kalkulationszeitraum zu unterbrechen.
Wesentliche Gründe für den
Fehlbedarf sind:
-
Forderungen der
Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH (kurz: MHKW) wegen Vertragsnichterfüllung
-
zu gering kalkulierte
Gebührentarife für den Kalkulationszeitraum 2010 - 2012
-
mit Jahresabschluss 2010
geringere Gebührenausgleichsrücklage
Diese Sachverhalte stellen
sich im Einzelnen wie folgt dar:
-
Das MHKW hat entsprechend des mit dem Landkreis
Stendal im Jahr 2003 abgeschlossenen Entsorgungsvertrages einen Anspruch auf
die Lieferung einer jährlichen Abfallmenge von mindestens 23.000 Tonnen (t).
Sofern diese Menge seitens des Landkreises bzw. seitens der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH (kurz: ALS),
die in den Vertrag des Landkreises
eingestiegen ist, unterschritten wird, ist trotzdem der Entsorgungspreis
abzüglich sogenannter ersparter Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte
jährliche Mindestmenge zu zahlen.
Seit dem Jahr 2007 kann diese Mindestmenge auf Grund der rückläufigen
Restabfallmengenentwicklung im Landkreis Stendal nicht mehr realisiert werden. In 2011 macht das MHKW erstmalig
gegenüber der ALS eine Vertragserfüllung ab dem Wirtschaftsjahr 2010 geltend.
Vergleichsverhandlungen mit dem MHKW
haben zu einer
Nachtragsvereinbarung mit folgendem Ergebnis geführt:
- in 2010 eine Ausgleichszahlung für
die Fehlmenge von ca. 9.000 t/a
- ab 2011 einen Ausgleich der Fehlmengen durch
zusätzliche Abfallanlieferungen von
ca.
9.000 t/a mittels Akquise zu einem derzeit marktüblichen Preis
Trotz der positiven Verhandlungsergebnisse und der bisher erfolgreichen Abfallmengenakquise ergeben sich daraus für den Zeitraum 2010 - 2012 zusätzliche Kosten von ca. 985 TEUR.
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Die zu gering
kalkulierten Gebührentarife für die Abfallgebührensatzung beruhen auf
fehlerhaften Ansätzen der Haushaltsanzahl und des Restabfall-Leerungsvolumens.
Dies führte zu einem zu niedrig angesetzten Gebührentarif von ca. 9 % für
den jetzigen Kalkulationszeitraum (2010-2012) und entspricht geringeren
Gebühreneinnahmen in Höhe von 1.377 TEUR.
-
Bereits im
Kalkulationszeitraum für die Abfallgebührensatzung 2007-2009 wurden erstmalig
aus der Rekultivierungsrücklage zur Deckung der Kosten der Abfallentsorgung für
die Jahre 2008 und 2009 Mittel der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.
Die Höhe der Mittelzuführung basierte auf einer in 2006/07 durch die ALS
vorgenommenen Überplanung der
Kostenbedarfe sowie der Überprüfung des Rücklagenbestandes für die Rekultivierung
der Deponien.
Das in 2010/11 erarbeitete Gutachten zum Rekultivierungs- und Nachsorgebedarf
der landkreiseigenen Deponien sowie die
Überprüfung des Rücklagenbestandes durch ein anerkanntes Ingenieurbüro
und die nochmalige Bewertung einzelner
Planungsansätze ergaben:
- für
2010 eine Auflösung in Höhe von 419 TEUR (mit dem Jahresabschluss 2010)
sowie
- ab 2011 ein weiteres Auflösungspotential in Höhe von nunmehr 3.225 TEUR,
anstelle der
ursprünglich geplanten 1.165 TEUR
Der Gebührenbedarf für den neuen Kalkulationszeitraum 2012 - 2014 führt zu den Tarifänderungen, die in § 4 Abs. 1 Ziffern 1, 2 sowie Anlagen 1, 2 und 5 der Abfallgebührensatzung dargestellt sind.
Anlagenverzeichnis:
1. Unterlagen zur Abfallgebührenkalkulation
2. Tabellarische Darstellung der Änderungen (Synopse) einschließlich deren Begründung
3.
Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal
(Abfallgebührensatzung)