Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal (Abfallgebührensatzung)
Vorlage
274/2011
Aktenzeichen
274/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

-          die Unterbrechung des laufenden Kalkulationszeitraumes 2010 - 2012 mit Ablauf des 31.12.2011,

-          die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die geänderte Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.


Sachverhalt:

 

Die in 2011, entsprechend der Verpflichtung zur Nachkalkulation, vorgenommene Überprüfung der Abfallgebührenkalkulation für den Zeitraum 2010-2012 weist zum Ende 2012 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 918 TEUR aus. Entsprechend der o. g. Kostenunterdeckung müsste am Ende dieses Kalkulationszeitraumes  der derzeitige Gebührentarif um  4 % höher sein.

Gemäß § 5 Abs. 2 b des Kommunalabgabengesetzes  Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) soll der Ausgleich einer Kostenunterdeckung im folgenden Kalkulationszeitraum vorgenommen werden. Die Rechtsprechung definiert eine zulässige Toleranzgrenze kleiner als 3 % Kostenunterdeckung, wonach der laufende Kalkulationszeitraum nicht unterbrochen werden muss und die Unterdeckung im folgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen wird.

Da o. g. Prozentsatz diese zulässige Toleranzgrenze überschreitet, ist der Kalkulationszeitraum zu unterbrechen.

 

Wesentliche Gründe für den Fehlbedarf sind:

-          Forderungen der Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH (kurz: MHKW) wegen Vertragsnichterfüllung

-          zu gering kalkulierte Gebührentarife für den Kalkulationszeitraum 2010 - 2012

-          mit Jahresabschluss 2010 geringere Gebührenausgleichsrücklage

 

Diese Sachverhalte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

-          Das MHKW  hat entsprechend des mit dem Landkreis Stendal im Jahr 2003 abgeschlossenen Entsorgungsvertrages einen Anspruch auf die Lieferung einer jährlichen Abfallmenge von mindestens 23.000 Tonnen (t). Sofern diese Menge seitens des Landkreises bzw. seitens der  ALS Dienstleistungsgesellschaft  mbH (kurz: ALS), die in den Vertrag  des Landkreises eingestiegen ist, unterschritten wird, ist trotzdem der Entsorgungspreis abzüglich sogenannter ersparter Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte jährliche Mindestmenge zu zahlen.

Seit dem Jahr 2007 kann diese Mindestmenge auf Grund der rückläufigen Restabfallmengenentwicklung im Landkreis Stendal  nicht mehr realisiert werden. In 2011 macht das MHKW erstmalig gegenüber der ALS eine Vertragserfüllung ab dem Wirtschaftsjahr 2010 geltend.

Vergleichsverhandlungen mit dem MHKW  haben zu einer  Nachtragsvereinbarung mit folgendem Ergebnis geführt:
-     in 2010 eine Ausgleichszahlung für die Fehlmenge von ca. 9.000 t/a

-     ab 2011 einen Ausgleich der Fehlmengen durch zusätzliche Abfallanlieferungen von
      ca. 9.000 t/a mittels Akquise zu einem derzeit marktüblichen Preis

 

Trotz der positiven Verhandlungsergebnisse und der bisher erfolgreichen Abfallmengenakquise ergeben sich daraus für den Zeitraum 2010 - 2012 zusätzliche Kosten von ca. 985 TEUR.

 

-          Die zu gering kalkulierten Gebührentarife für die Abfallgebührensatzung beruhen auf fehlerhaften Ansätzen der Haushaltsanzahl und des Restabfall-Leerungsvolumens. Dies führte zu einem zu niedrig angesetzten Gebührentarif von ca. 9 % für den jetzigen Kalkulationszeitraum (2010-2012) und entspricht geringeren Gebühreneinnahmen in Höhe von 1.377 TEUR.

 

-          Bereits im Kalkulationszeitraum für die Abfallgebührensatzung 2007-2009 wurden erstmalig aus der Rekultivierungsrücklage zur Deckung der Kosten der Abfallentsorgung für die Jahre 2008 und 2009 Mittel der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.
Die Höhe der Mittelzuführung basierte auf einer in 2006/07 durch die ALS vorgenommenen Überplanung  der Kostenbedarfe sowie der Überprüfung des Rücklagenbestandes für die Rekultivierung der Deponien.

Das in 2010/11 erarbeitete Gutachten zum Rekultivierungs- und Nachsorgebedarf der landkreiseigenen Deponien sowie die  Überprüfung des Rücklagenbestandes durch ein anerkanntes Ingenieurbüro und die  nochmalige Bewertung einzelner Planungsansätze ergaben:

- für 2010 eine Auflösung in Höhe von 419 TEUR (mit dem Jahresabschluss 2010) sowie
- ab 2011 ein weiteres Auflösungspotential in Höhe von nunmehr 3.225 TEUR, anstelle der
   ursprünglich geplanten 1.165 TEUR
 

Der Gebührenbedarf für den neuen Kalkulationszeitraum 2012 - 2014 führt zu den Tarifänderungen, die in  § 4 Abs. 1 Ziffern 1, 2 sowie Anlagen 1, 2 und 5 der Abfallgebührensatzung dargestellt sind.


 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

1.      Unterlagen zur Abfallgebührenkalkulation

2.      Tabellarische Darstellung der Änderungen (Synopse) einschließlich deren Begründung

3.       Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal
(Abfallgebührensatzung)