hier: Kooperationsmaßnahme Jobcenter/Jugendamt/Diakoniewerk Osterburg e.V.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Projekt „Starthilfe (VI)“ in der Jugendwerkstatt Hindenburg im Rahmen des § 13 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – unter Wahrung der grundsätzlichen Nachrangigkeit zu Leistungen nach dem SGB II für das Jahr 2012 zu fördern.
Die Förderung erfolgt durch die Kostenübernahme für einen Teil des sozialpädagogischen Betreuungsaufwandes für Jugendliche/junge Erwachsene, die als besondere Zielgruppe gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 SGB II gleichzeitig auch der Zielgruppe des § 13 SGB VIII entspricht.
Hinweis:
Bezugsdrucksachen: DS 289/2006 ; DS 385/2007; DS 435/2008; DS 078/2009; 191/2010
Sachverhalt:
- Rechtsgrundlage:
Gemäß § 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII sollen jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße einer Unterstützung bedürfen, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Außerdem können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, soweit dies nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird.
- Aktueller
Stand
Das durch das Diakoniewerk Osterburg e.V. durchgeführte Projekt „Starthilfe“ wird seit dem 01.12.2006 für die Zielgruppe gemäß § 13 SGB VIII / § 3 Abs.2 Satz 2 des SGB II durchgeführt.
Zielgruppe für diese Maßnahme bedeutet konkret, dass hier junge Menschen betreut werden, die sich im Leistungsbezug des SGB II befinden und bei denen multiple Vermittlungshemmnisse bestehen (fehlender Schul- oder Berufsabschluss, fehlende arbeitsmarktrelevante Schlüsselqualifikationen, mangelnde soziale Kompetenzen, psychische Einschränkungen, Drogengebrauch, Migrationshintergrund u.ä.)
Die Durchführung der Maßnahme hat sich bewährt, da sie auf die jungen Menschen ausgerichtet ist, die bisher mit anderen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend zu betreuen/ zu fördern sind.
Ein Bedarf für die benannte Zielgruppe ist gegeben.
Die Maßnahme wird als Kooperationsmaßnahme zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis/Jugendamt finanziert und soll für 2012 auf eine Kapazität von 25 TeilnehmerInnen ausgerichtet sein. Dabei trägt das Jobcenter die allgemeinen Maßnahmekosten und das Jugendamt die Kosten für die notwendige sozialpädagogische Begleitung.
Aus Gründen der Verwaltungsökonomie soll hier, wie auch in den Vorjahren, an der institutionellen Finanzierung festgehalten und nicht auf eine Einzelbescheidung umgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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40.000 |
EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 45210.76000 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Kostenaufstellung
Zwischenbericht aus dem laufenden Maßnahmezeitraum