Betreff
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2012
Vorlage
316/2012
Aktenzeichen
316/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Mittelverteilung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2012 in der veranschlagten Höhe von 491.900 EUR gemäß der Anlage 1.

 

Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für nachträglich gestellte Anträge zu Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereitzustellen.


Sachverhalt:

 

Im bereits genehmigten Haushalt 2012 stehen Mittel zur Förderung der Jugendarbeit in Höhe von 491.900 EUR zur Verfügung.

Diese Summe setzt sich aus der Landeszuweisung (FAG-Mittel) und Landkreismitteln zusammen.

 

Ziel ist es, die bestehenden Angebote der freien und kommunalen Träger des Landkreises in Freizeiteinrichtungen und mobilen Maßnahmen abzusichern, die eine kontinuierliche Grundversorgung in der Jugendarbeit gewährleisten. Dazu kommen die Bildungsveranstaltungen, Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen, die die Palette der Angebote vervollständigen und an die Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen.

Um den Trägern mehr Planungssicherheit zu geben, wurden Verträge zur finanziellen Absicherung der Personal-, Betriebs-, Sach- und Honorarkosten von Einrichtungen und Maßnahmen abgeschlossen. Dieser Schritt hat sich bewährt, da den Trägern und deren MitarbeiterInnen zum Jahresende die Unsicherheit erspart bleibt, ob sie ihre Arbeit fortsetzen können oder nicht. 

 

Als Grundlage für die Anlagen 2 und 3 diente die Statistik vom 31.12.2010. Daraus wurde die Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 7 bis 27 Jahren ermittelt. So ist ein Vergleich der eingesetzten Mittel im Verhältnis zur Bevölkerung in dieser Altersstruktur möglich. Die Aufteilung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in „ländlichen Raum“ und nach Städten in den Anlagen 2 und 3 ist nicht mehr in jedem Fall repräsentativ, da viele kleinere Gemeinden zu Ortsteilen von Städten (Einheitsgemeinden) mit großen Flächen (z. B. Stadt Tangerhütte mit einer Fläche von 290,10 km²) wurden. Sie sind statistisch nicht mehr einzeln erfassbar. In den beiden Anlagen ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den Städten der Einheitsgemeinden scheinbar erhöht und im ländlichen Raum auf Null gesunken.

  

Durch den fortgesetzten Einsatz der Fachkräfte im Zeitraum 2011 - 2013 über das Fachkräfteprogramm des Landes und Stiftungsmittel kann eine weitestgehend gleichmäßige stabile Versorgung vor allem in den ländlichen Gemeinden aufrecht erhalten werden.

In allen Maßnahmen gibt es feste Tourenpläne, in denen immer am gleichen Wochentag zur selben Zeit die Mobilbetreuerin die Sporthalle oder den Jugendraum öffnet, als Ansprechpartner für die Fragen, Sorgen und Probleme der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung steht und sie anleitet. Diesen Mitarbeiterinnen wird dabei ein hohes Maß an Flexibilität und Organisationstalent abverlangt, da ihr erfolgreicher Einsatz von vielen Faktoren abhängt, wie Zugang zu Jugendräumen, Hallen und Dorfgemeinschaftshäusern, andere Angebote der Kirchen, Vereine, Feuerwehren usw., Schulschluss und Eintreffen der Kinder am Wohnort und ihre wechselnden Interessen und Wünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen, die sich dem Jahr für Jahr stellen, verdienen große Anerkennung.

 

Die bestehenden Angebote sollen durch das mobile Projekt der Kunstplatte e. V. auf künstlerisch-kultureller Ebene ergänzt werden.

 

In diesem Jahr ist die Förderung von zwei internationalen Jugendbegegnungen beantragt worden. Diese geben den beteiligten Jugendlichen die Möglichkeit, hautnah andere Kulturen, Sitten und Lebensweisen kennen zu lernen. Wer Freunde in anderen Ländern hat, urteilt anders über „Ausländer“. Eine Jugendbegegnung bewirkt mehr gegen Fremdenfeindlichkeit als Plakataktionen oder Diskussionsrunden.

 

Mittel in Höhe von 2.012 EUR sind noch nicht fest für vorliegende Anträge verplant. Diese Mittel bieten Trägern die Möglichkeit, auch im laufenden Jahr noch Zuwendungen für kleinere Vorhaben zu beantragen, um flexibel auf Bedarfe oder Problemsituationen zu reagieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2012 gemäß der Anlage 1 zu fördern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

491.900,00

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 2012

 

 

HH-Stelle: 45100.76000

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Gesamtübersicht zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushalt 2012

Anlage 2: Verteilung der Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte und Maßnahmen

                nach den Gebieten der Einheits- und Verbandsgemeinden ohne Fachkräfteprogramm

Anlage 3: Verteilung der Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte und Maßnahmen

                nach den Gebieten der Einheits- und Verbandsgemeinden mit Fachkräfteprogramm