Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Mittelverteilung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2012 in der veranschlagten Höhe von 491.900 EUR gemäß der Anlage 1.
Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für nachträglich gestellte Anträge zu Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereitzustellen.
Sachverhalt:
Im bereits genehmigten Haushalt 2012 stehen Mittel zur Förderung der
Jugendarbeit in Höhe von 491.900 EUR zur Verfügung.
Diese Summe setzt sich aus der Landeszuweisung (FAG-Mittel) und
Landkreismitteln zusammen.
Ziel ist es, die bestehenden Angebote der freien und kommunalen Träger
des Landkreises in Freizeiteinrichtungen und mobilen Maßnahmen abzusichern, die
eine kontinuierliche Grundversorgung in der Jugendarbeit gewährleisten. Dazu
kommen die Bildungsveranstaltungen, Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen,
die die Palette der Angebote vervollständigen und an die Interessen der Kinder
und Jugendlichen anknüpfen.
Um den Trägern mehr Planungssicherheit zu geben, wurden Verträge zur
finanziellen Absicherung der Personal-, Betriebs-, Sach- und Honorarkosten von
Einrichtungen und Maßnahmen abgeschlossen. Dieser Schritt hat sich bewährt, da
den Trägern und deren MitarbeiterInnen zum Jahresende die Unsicherheit erspart
bleibt, ob sie ihre Arbeit fortsetzen können oder nicht.
Als Grundlage für die Anlagen 2 und 3 diente die Statistik vom
31.12.2010. Daraus wurde die Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 7 bis 27
Jahren ermittelt. So ist ein Vergleich der eingesetzten Mittel im Verhältnis
zur Bevölkerung in dieser Altersstruktur möglich. Die Aufteilung der Anzahl der
Kinder und Jugendlichen in „ländlichen Raum“ und nach Städten in den Anlagen 2
und 3 ist nicht mehr in jedem Fall repräsentativ, da viele kleinere Gemeinden
zu Ortsteilen von Städten (Einheitsgemeinden) mit großen Flächen (z. B. Stadt
Tangerhütte mit einer Fläche von 290,10 km²) wurden. Sie sind statistisch nicht
mehr einzeln erfassbar. In den beiden Anlagen ist die Zahl der Kinder und
Jugendlichen in den Städten der Einheitsgemeinden scheinbar erhöht und im
ländlichen Raum auf Null gesunken.
Durch den fortgesetzten Einsatz der Fachkräfte im Zeitraum 2011 - 2013
über das Fachkräfteprogramm des Landes und Stiftungsmittel kann eine
weitestgehend gleichmäßige stabile Versorgung vor allem in den ländlichen
Gemeinden aufrecht erhalten werden.
In allen Maßnahmen gibt es feste Tourenpläne, in denen immer am
gleichen Wochentag zur selben Zeit die Mobilbetreuerin die Sporthalle oder den
Jugendraum öffnet, als Ansprechpartner für die Fragen, Sorgen und Probleme der
Kinder und Jugendlichen zur Verfügung steht und sie anleitet. Diesen
Mitarbeiterinnen wird dabei ein hohes Maß an Flexibilität und
Organisationstalent abverlangt, da ihr erfolgreicher Einsatz von vielen
Faktoren abhängt, wie Zugang zu Jugendräumen, Hallen und
Dorfgemeinschaftshäusern, andere Angebote der Kirchen, Vereine, Feuerwehren
usw., Schulschluss und Eintreffen der Kinder am Wohnort und ihre wechselnden
Interessen und Wünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen, die sich dem
Jahr für Jahr stellen, verdienen große Anerkennung.
Die bestehenden Angebote sollen durch das mobile Projekt der
Kunstplatte e. V. auf künstlerisch-kultureller Ebene ergänzt werden.
In diesem Jahr ist die Förderung von zwei internationalen
Jugendbegegnungen beantragt worden. Diese geben den beteiligten Jugendlichen
die Möglichkeit, hautnah andere Kulturen, Sitten und Lebensweisen kennen zu
lernen. Wer Freunde in anderen Ländern hat, urteilt anders über „Ausländer“.
Eine Jugendbegegnung bewirkt mehr gegen Fremdenfeindlichkeit als Plakataktionen
oder Diskussionsrunden.
Mittel in Höhe von 2.012 EUR sind noch nicht fest für vorliegende
Anträge verplant. Diese Mittel bieten Trägern die Möglichkeit, auch im
laufenden Jahr noch Zuwendungen für kleinere Vorhaben zu beantragen, um
flexibel auf Bedarfe oder Problemsituationen zu reagieren.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im
Haushaltsjahr 2012 gemäß der Anlage 1 zu fördern.
Finanzielle
Auswirkungen:
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Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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491.900,00 |
EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 45100.76000 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Gesamtübersicht
zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushalt 2012
Anlage 2:
Verteilung der Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte und Maßnahmen
nach den Gebieten der
Einheits- und Verbandsgemeinden ohne Fachkräfteprogramm
Anlage 3:
Verteilung der Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte und Maßnahmen
nach den Gebieten der
Einheits- und Verbandsgemeinden mit Fachkräfteprogramm
