Betreff
Zuwendungsvertrag zur Förderung der Jugendkulturarbeit in der Kunstplatte in Stendal
Vorlage
311/2012
Aktenzeichen
311/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung des Zuwendungsvertrages zur Förderung der Jugendkulturarbeit in der Kunstplatte in Stendal dahingehend, dass beginnend mit dem Jahr 2012 jährlich eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 3.500 EUR, maximal jedoch bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird. (Punkt 3 des Zuwendungsvertrages)

 


Sachverhalt:

 

Bezugsdrucksache: DS 117/ 2010

 

Der Vertrag wurde im April 2010 geschlossen. Die Festlegung des maximalen Zuwendungsbetrages auf 2.800 EUR basierte auf dem im Oktober 2009 eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan. Hier waren keine Miet- und Betriebskosten enthalten, da der Vermieter, die SWG Stendal, für die bisher nichtsanierten Räume diese nicht erhoben hat.

 

Mit der nun abgeschlossenen Grundsanierung der Räumlichkeiten ändert sich das. Die Kunstplatte kann weiterhin mietfrei die Räume nutzen, muss aber für die Betriebskosten aufkommen. Somit erhöhen sich die Ausgaben von vorher 6.000 EUR auf nun 10.280 EUR.

 

Gemäß Punkt 10 der Förderrichtlinie des Landkreises für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz können Stätten der offenen Kinder- und Jugendkulturarbeit mit einem Zuschuss von bis zu 3.500 EUR zu den Betriebs-, Sach- und Honorarkosten gefördert werden. Der Zuschuss darf 50 v. H. der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Die Kunstplatte ist eine solche Stätte der offenen Kinder- und Jugendkulturarbeit.

3.500 EUR sind ein Anteil von 34,05 v. H. auf die Gesamtausgaben von 10.280 EUR.

 

Die Kunstplatte leistet seit Jahren einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Förderung unserer jungen Menschen auf kulturell-künstlerischem Gebiet. Diese Arbeit sollte unbedingt fortgesetzt werden, erst recht unter den nun verbesserten räumlichen Bedingungen.

Der Vorstand und weitere aktive Mitglieder des Vereins sind außerdem ständig bemüht, über Sponsoren, Stiftungen und Projektausschreibungen finanzielle Mittel zu bekommen, um vielseitige Aktivitäten möglich zu machen.

 

Die Förderung von 3.500 EUR ab dem Förderjahr 2012 ist unter den Projekten und Maßnahmen in Regelförderung eingeplant.

 

Der erste Abschnitt im Punkt 3 des Zuwendungsvertrages >Art und Umfang der Zuwendung< wird wie folgt geändert:

 

„Der Landkreis gewährt unter dem Vorbehalt der unbeanstandeten haushaltsseitigen Veranschlagung dem Verein jährlich eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 3.500,00 Euro (dreitausendfünfhundert Euro) maximal jedoch bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung ist nicht für andere Vorhaben zu verwenden.“

 

Der Abschnitt >Förderfähige Kosten< bleibt unverändert bestehen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

     3.500,00

EUR

      3.500,00

EUR

HH-Jahr: 2012

 

 

HH-Stelle: 45100.76000

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan