Betreff
Änderung der Geschäftsordnung der Kreisvolkshochschule Stendal
Vorlage
310/2012
Aktenzeichen
310/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Kreisvolkshochschule Stendal vom 01.06.2001. Die Ergänzung des § 1 Abs. 1 sowie der neue Wortlaut des § 1 Abs. 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

1.      Der § 1 Abs.1 wird um folgenden Wortlaut ergänzt: „Die KVHS Stendal hat Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertragsabschluss. Diese werden gesondert im Programmheft und im Internet veröffentlicht.“

2.      § 1 Abs. 2 entfällt, da der Inhalt Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

3.      § 1 Abs. 3 wird zum Abs. 2 und erhält einen neuen Wortlaut.

4.      Neuer Wortlaut des § 1 Abs. 2: „In der Geschäftsstelle Osterburg sowie in den Außenstellen in Stendal und Tangerhütte werden Geschäfts- bzw. in Havelberg und Tangermünde Sprechzeiten eingerichtet.“

5.      Der § 2 Abs. 2 entfällt, da der Inhalt Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.


Sachverhalt:

 

Auf Grund des Umzuges der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Stendal von Stendal nach Osterburg und neuer gesetzlicher Regelungen bezüglich der Fernabsatzgeschäfte  werden Ergänzungen bzw. Änderungen in den §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung (GO) der Kreisvolkshochschule Stendal erforderlich.

 

Fernabsatzgeschäfte sind im Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) – Informationspflicht bei besonderen Vertriebsformen in der Fassung vom 27.07.2011 geregelt.

 

§ 1 Abs. 1 der GO wird aufgrund des neuen Fernabsatzgesetzes um folgenden Wortlaut ergänzt: „Die KVHS Stendal hat Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertragsabschluss. Diese werden gesondert im Programmheft und im Internet veröffentlicht.“

 

§ 1 Abs. 2 der GO entfällt, da der Inhalt Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

§ 1 Abs. 3 der GO wird zum Abs. 2 und erhält einen neuen Wortlaut.

 

Bisheriger Wortlaut des § 1 Abs. 3 der GO: „In der Geschäftsstelle Stendal sowie in den Außenstellen in Osterburg und Tangerhütte werden Geschäfts- bzw. in Havelberg und Tangermünde Sprechzeiten eingerichtet.“

 

§ 2 Abs. 2 der GO entfällt, da der Inhalt Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

 

Die Geschäftsordnung mit den hervorgehobenen Änderungen ist als Anlage  beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Geschäftsordnung der Kreisvolkshochschulen Stendal