Betreff
Beitritt des Landkreises Stendal zur Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU)
Vorlage
314/2012
Aktenzeichen
314/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Beitritt des Landkreises Stendal zur Kommunalen IT-Union e.G. (KITU) mit Wirkung zum 01.05.2012. Die Mitgliedschaft wird zunächst auf einen Zeitraum bis maximal 31.12.2015  befristet. 


Sachverhalt:

 

I.         Ausgangslage

 

Der Einsatz von Informationstechnologie (IT) ist ein zentrales Instrument im täglichen Verwaltungshandeln. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass die kreislichen Aufgaben immer komplexer und vielschichtiger werden und zunehmend die Vernetzung mit anderen Behörden und Einrichtungen erfordern. Auch die Umsetzung verschiedener gesetzlicher Erfordernisse auf dem Gebiet des Europa- und Bundesrechts sowie die wachsende Nachfrage gerade jüngerer Bürger/innen nach einem einfachen Zugang zu den Dienstleistungen der Kreisverwaltung bedingen ständig wachsende Anforderungen an die IT-Infrastruktur, an Hard- und Softwarelösungen. Zugleich gewinnen die demografische Entwicklung sowie die Begrenztheit an finanziellen Mitteln zunehmend an Bedeutung. Schwindende personelle als auch finanzielle Ressourcen sowie die Schnelllebigkeit in der IT-Branche erfordern neue Lösungswege, um den Anforderungen an effizientes und transparentes Verwaltungshandeln im Rahmen der kreislichen Aufgabenwahrnehmung auch in der Zukunft gewachsen zu sein.

 

Vor diesem Hintergrund ist im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit

 

·        die Bündelung der vorhandenen Ressourcen der Kommunen und Landkreise in Sachsen-Anhalt zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung in einer belastbaren und tragfähigen Struktur,

·        die zur Verfügung Stellung eines bedarfsorientierten Dienstleistungsangebotes im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, welches sich die Kommunen und Landkreise im Bedarfsfall bedienen können ohne zeitintensive und formalisierende Beschaffungsverfahren durchführen zu müssen,   

·        die Verbesserung der strategischen Ausrichtung im IT-Bereich sowie

·        die Möglichkeit eines intensiven Erfahrungsaustausches

 

von besonderem Interesse.

 

II.      Genossenschaft

 

Die dafür notwendige Struktur ist durch die Gründung der Kommunalen IT-Union e.G. (KITU) im Dezember 2009 geschaffen worden. Gründungsmitglieder sind die Landeshauptstadt Magdeburg, die Gemeinde Barleben und der IT-Dienstleister KID-Magdeburg GmbH. Mittlerweile besteht die Genossenschaft aus insgesamt 18 Mitgliedern (Anlage 1), ein weiteres Beitrittsverfahren einer Kommune soll voraussichtlich im März 2012 abgeschlossen sein. 

 

Zweck der Genossenschaft ist die umfassende Unterstützung ihrer Mitglieder zur wirtschaftlichen Versorgung mit IT-Dienstleistungen und IT-Lieferungen und damit der Förderung der durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecke durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Unternehmensgegenstand ist

 

·         die Erfassung und Strukturierung des Bedarfs der Mitglieder einschließlich des gemeinsamen Einkaufs der erforderlichen Lieferungen und Leistungen,

·         die Beratung der Mitglieder zur wirtschaftlichen Optimierung der Nachfrage, soweit dies gewünscht wird,

·         die Bereitstellung von IT-Diensten einschließlich der Erbringung informationstechnischer und beratender Dienstleistungen für Mitglieder sowie die Deckung des festgestellten Bedarfs der Mitglieder über die Dienstleistungsgesellschaft „KID Magdeburg GmbH“ (vgl. § 2 der Satzung der KITU – Anlage 2).

 

Durch die Nutzung größerer Strukturen sowie die Bündelung des Bedarfs an IT-Leistungen erhofft sich der  Landkreis Stendal im Rahmen der genossenschaftlichen Arbeit

 

·         Einspareffekte durch Mengenrabatte bei der Beschaffung von Hard- und Software sowie bei den damit verbundenen Schulungs-, Wartungs- und Unterstützungsdienstleistungen,

·         mittelfristig eine Vereinheitlichung bzw. Standardisierung von Fachanwendungen und/oder Hardware  aufgrund eines gebündelten Bezuges mehrerer Kommunen/Landkreise,

·         ableitend daraus eine Reduzierung des externen Beratungsbedarfs durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Genossenschaftsmitgliedern bei Anwendung gleicher Verfahren.

 

Inwieweit diese Erwartungen durch die Mitgliedschaft in der KITU erfüllt werden, soll zunächst in einem Zeitraum bis maximal 31.12.2015 erprobt werden.

 

III.   Finanzielle Aspekte

 

Jährlich fallen für den Landkreis Stendal pauschale Kosten in Höhe von 3.000,00 Euro an, mit denen der Aufwand der Genossenschaft abgedeckt wird. Die Beitragsordnung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Ferner kommt eine einmalige Einlage in Höhe von 5.000 Euro hinzu, die im Falle eines Austritts zurückgezahlt wird. Die vg. Mittel stehen im Rahmen des Haushaltes 2012 zur Verfügung.

 

Der finanzielle Rahmen für die Beschaffung von Hard- und/oder Software, für Schulungs-, Wartungs-,   Unterstützungsdienstleistungen usw. ist nach wie vor durch die im Haushalt vorgegebenen Haushaltsansätze der EDV bestimmt. Darüber entscheidet der Kreistag somit jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung. Es ist sichergestellt, dass Aufträge innerhalb der genossenschaftlichen Arbeit nur im Rahmen der Haushaltsansätze ausgelöst werden können. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Landkreis in seiner Entscheidung frei, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Er kann auch sonstige Dritte beauftragen, sofern diese günstigere Konditionen anbieten. Im Falle des Bezuges der Leistungen durch die KITU entfällt jedoch das Ausschreibungserfordernis, da hier die Voraussetzungen eines In-House-Geschäftes vorliegen.

 

IV.    Anzeigepflicht

 

Der Prozess der Bildung und Entwicklung der Genossenschaft wird auf Landesebene unterstützt. Das Landesverwaltungsamt hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung §§ 116 ff. GO LSA die Zulässigkeit der kommunalen, wirtschaftlichen Beteiligung an der KITU geprüft. Die Prüfergebnisse sind Inhalt der Rundverfügung Nr. 47/09 vom 22.12.2009  und bestätigen, dass keine kommunalrechtlichen Bedenken gegen den Beitritt von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt in die Genossenschaft bestehen. (Anlage 4)

 

Gemäß §§ 65 LKO LSA i.V.m. § 123 GO LSA hat der Landkreis die Entscheidung über die Beteiligung an Unternehmen einschließlich der Unternehmenssatzung der Kommunalaufsicht rechtzeitig, mindestens aber sechs Wochen vor ihrem Vollzug vorzulegen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mitglieder der Kommunalen IT-Union e.G. (Stand 15.02.2012)    

Anlage 2 - Satzung der Kommunale IT-Union eG (KITU)

Anlage 3 - Beitragsordnung

Anlage 4 - Rundverfügung Nr. 47/09 vom 22.12.2009