Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Beitritt des Landkreises
Stendal zur Kommunalen IT-Union e.G. (KITU) mit Wirkung zum 01.05.2012. Die
Mitgliedschaft wird zunächst auf einen Zeitraum bis maximal 31.12.2015 befristet.
Sachverhalt:
I.
Ausgangslage
Der Einsatz
von Informationstechnologie (IT) ist ein zentrales Instrument im täglichen
Verwaltungshandeln. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass
die kreislichen Aufgaben immer komplexer und vielschichtiger werden und
zunehmend die Vernetzung mit anderen Behörden und Einrichtungen erfordern. Auch
die Umsetzung verschiedener gesetzlicher Erfordernisse auf dem Gebiet des
Europa- und Bundesrechts sowie die wachsende Nachfrage gerade jüngerer
Bürger/innen nach einem einfachen Zugang zu den Dienstleistungen der
Kreisverwaltung bedingen ständig wachsende Anforderungen an die
IT-Infrastruktur, an Hard- und Softwarelösungen. Zugleich gewinnen die
demografische Entwicklung sowie die Begrenztheit an finanziellen Mitteln
zunehmend an Bedeutung. Schwindende personelle als auch finanzielle Ressourcen
sowie die Schnelllebigkeit in der IT-Branche erfordern neue Lösungswege, um den
Anforderungen an effizientes und transparentes Verwaltungshandeln im Rahmen der
kreislichen Aufgabenwahrnehmung auch in der Zukunft gewachsen zu sein.
Vor diesem
Hintergrund ist im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit
·
die Bündelung der vorhandenen Ressourcen der Kommunen und Landkreise in
Sachsen-Anhalt zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung in einer belastbaren und
tragfähigen Struktur,
·
die zur Verfügung Stellung eines bedarfsorientierten
Dienstleistungsangebotes im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologie, welches sich die Kommunen und Landkreise im
Bedarfsfall bedienen können ohne zeitintensive und formalisierende
Beschaffungsverfahren durchführen zu müssen,
·
die Verbesserung der strategischen Ausrichtung im IT-Bereich sowie
·
die Möglichkeit eines intensiven Erfahrungsaustausches
von
besonderem Interesse.
II.
Genossenschaft
Die dafür
notwendige Struktur ist durch die Gründung der Kommunalen IT-Union e.G. (KITU)
im Dezember 2009 geschaffen worden. Gründungsmitglieder sind die
Landeshauptstadt Magdeburg, die Gemeinde Barleben und der IT-Dienstleister
KID-Magdeburg GmbH. Mittlerweile besteht die Genossenschaft aus insgesamt 18
Mitgliedern (Anlage 1), ein weiteres
Beitrittsverfahren einer Kommune soll voraussichtlich im März 2012
abgeschlossen sein.
Zweck der
Genossenschaft ist die umfassende Unterstützung ihrer Mitglieder zur
wirtschaftlichen Versorgung mit IT-Dienstleistungen und IT-Lieferungen und
damit der Förderung der durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecke
durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Unternehmensgegenstand ist
·
die Erfassung und Strukturierung des Bedarfs der Mitglieder
einschließlich des gemeinsamen Einkaufs der erforderlichen Lieferungen und
Leistungen,
·
die Beratung der Mitglieder zur wirtschaftlichen Optimierung der
Nachfrage, soweit dies gewünscht wird,
·
die Bereitstellung von IT-Diensten einschließlich der Erbringung
informationstechnischer und beratender Dienstleistungen für Mitglieder sowie
die Deckung des festgestellten Bedarfs der Mitglieder über die
Dienstleistungsgesellschaft „KID Magdeburg GmbH“ (vgl. § 2 der Satzung der KITU – Anlage 2).
Durch die
Nutzung größerer Strukturen sowie die Bündelung des Bedarfs an IT-Leistungen
erhofft sich der Landkreis Stendal im
Rahmen der genossenschaftlichen Arbeit
·
Einspareffekte
durch Mengenrabatte bei der Beschaffung von Hard- und Software sowie bei den
damit verbundenen Schulungs-, Wartungs- und Unterstützungsdienstleistungen,
·
mittelfristig eine Vereinheitlichung bzw. Standardisierung von
Fachanwendungen und/oder Hardware
aufgrund eines gebündelten Bezuges mehrerer Kommunen/Landkreise,
·
ableitend daraus eine Reduzierung des externen Beratungsbedarfs durch den
Erfahrungsaustausch mit anderen Genossenschaftsmitgliedern bei Anwendung
gleicher Verfahren.
Inwieweit diese
Erwartungen durch die Mitgliedschaft in der KITU erfüllt werden, soll zunächst
in einem Zeitraum bis maximal 31.12.2015 erprobt werden.
III. Finanzielle Aspekte
Jährlich
fallen für den Landkreis Stendal pauschale Kosten in Höhe von 3.000,00 Euro an,
mit denen der Aufwand der Genossenschaft abgedeckt wird. Die Beitragsordnung
ist der Anlage 3 zu entnehmen. Ferner
kommt eine einmalige Einlage in
Höhe von 5.000 Euro hinzu, die im Falle eines Austritts zurückgezahlt wird. Die vg. Mittel stehen
im Rahmen des Haushaltes 2012 zur Verfügung.
Der
finanzielle Rahmen für die Beschaffung von Hard- und/oder Software, für
Schulungs-, Wartungs-,
Unterstützungsdienstleistungen usw. ist nach wie vor durch die im
Haushalt vorgegebenen Haushaltsansätze der EDV bestimmt. Darüber entscheidet
der Kreistag somit jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung. Es ist
sichergestellt, dass Aufträge innerhalb der genossenschaftlichen Arbeit nur im
Rahmen der Haushaltsansätze ausgelöst werden können. Unbeschadet des
Vorstehenden ist der Landkreis in seiner Entscheidung frei, die Leistungen der
Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Er kann auch sonstige Dritte beauftragen,
sofern diese günstigere Konditionen anbieten. Im Falle des Bezuges der
Leistungen durch die KITU entfällt jedoch das Ausschreibungserfordernis, da hier
die Voraussetzungen eines In-House-Geschäftes vorliegen.
IV. Anzeigepflicht
Der Prozess
der Bildung und Entwicklung der Genossenschaft wird auf Landesebene
unterstützt. Das Landesverwaltungsamt hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung §§ 116
ff. GO LSA die Zulässigkeit der kommunalen, wirtschaftlichen Beteiligung an der
KITU geprüft. Die Prüfergebnisse sind Inhalt der Rundverfügung Nr. 47/09 vom
22.12.2009 und bestätigen, dass keine kommunalrechtlichen
Bedenken gegen den Beitritt von Kommunen des Landes
Sachsen-Anhalt in die Genossenschaft bestehen. (Anlage 4)
Gemäß §§ 65 LKO LSA i.V.m. § 123 GO LSA hat der Landkreis die Entscheidung über die Beteiligung an Unternehmen einschließlich der Unternehmenssatzung der Kommunalaufsicht rechtzeitig, mindestens aber sechs Wochen vor ihrem Vollzug vorzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mitglieder der Kommunalen IT-Union e.G. (Stand 15.02.2012)
Anlage 2 - Satzung der Kommunale IT-Union eG (KITU)
Anlage 3 - Beitragsordnung
Anlage 4 - Rundverfügung Nr. 47/09 vom 22.12.2009