Betreff
Stellenausschreibung für die Wahl des Landrates
Vorlage
325/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 49 Abs. 2 Landkreisordnung Sachsen-Anhalt (LKO LSA) beschließt der Kreistag die anliegende Stellenausschreibung für die Wahl des Landrates am 18. November 2012.


Sachverhalt:

 

Entsprechend § 49 Abs. 2 LKO LSA hat die Ausschreibung der Stelle für den Landrat spätestens zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen.

 

Die ordnungsgemäße Stellenausschreibung ist eine wesentliche Vorschrift über die Wahlvorbereitung im Sinne des § 50 KWG LSA, deren Verletzung zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen kann.

 

Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Beschluss KT12-03-29 - Stellenausschreibung