Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Stendal genehmigt gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung vom 21.12.2001, zuletzt geändert am 04.10.2007, die Verwendung des Kreiswappens des Landkreises Stendal durch das Landeskommando Sachsen-Anhalt für den im Antrag beschriebenen Zweck. Die Verwendung des Wappens für gewerbliche Zwecke wird ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Das Landeskommando Sachsen-Anhalt stellte mit Datum vom 08.07.2008 einen Antrag zur Nutzung des landkreislichen Wappens.
Im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes erarbeitet die Bundeswehr Gefahrenanalysen bis zur Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Rahmen der graphischen Darstellung in den genannten Unterlagen sowie der Präsentation der Analysen möchte das Landeskommando Sachsen-Anhalt das Landkreiswappen nutzen.
Wappen eines Landkreises dürfen nur mit Genehmigung des jeweiligen Wappenberechtigten verwendet werden. Über die Gestattung der Wappennutzung des Landkreises hat gemäß § 33 (2) LKO LSA i.V.m. § 2 Abs.4 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal vom 20.12.2001, zuletzt geändert am 04.10.2007, der Kreistag zu entscheiden
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Landeskommandos Sachsen-Anhalt vom 08.07.2008