Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage von § 47 Abs. 2 Landkreisordnung Sachsen-Anhalt (LKO LSA) beschließt der Kreistag die Zulassung der Bewerber zur Stichwahl zum Landrat am Sonntag, dem 09.12.2012.
Die nachfolgend aufgeführten zwei Bewerber erhielten bei der Hauptwahl am 18.11.2012 die meisten Stimmen und sind zur Stichwahl zuzulassen:
Herr Lars Schirmer
Herr Carsten Wulfänger
Annemarie Theil
Kreiswahlleiterin
Sachverhalt:
Die Hauptwahl zum Landrat fand am 18.11.2012 statt. Gewählt ist, wer nach § 47 Abs.1 LKO mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet gemäß § 47 Abs. 1 LKO zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.
Der Kreiswahlausschuss hat auf seiner Sitzung am 21.11.2012 das endgültige Wahlergebnis festgestellt.
Danach hat niemand der sechs Bewerber die erforderliche Mehrheit auf sich vereinen können, sodass eine Stichwahl stattzufinden hat.
Die Herren Lars Schirmer und Carsten Wulfänger erhielten die meisten Stimmen und sind zur Stichwahl zuzulassen.
Der Termin der Stichwahl ist laut Beschluss des Kreistages Sonntag, der 09.12.2012.