Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Materialkosten der Träger mit lfd. Nr. 3 bis 8 der Anlage 1 zu fördern, die Betriebs- und Sachkosten des Trägers mit der Nr. 1 der Anlage 1 nicht zu fördern und die Entscheidung über die Förderung der Betriebs- und Honorarkosten des Trägers mit der Nr. 2 der Anlage 1 zu vertagen.
Sollten die Mittel nicht in der Höhe zur Verfügung stehen, muss der Bewilligungszeitraum angepasst werden.
Sachverhalt:
Begründung zur Förderung von Betriebs-, Sach- und Honorar- und Materialkosten (Anlage 1)
In der Position der Gesamtübersicht zum Haushalt 2013 Nr. 4 > Betriebs-, Sach-, Honorar- und Materialkostenförderung < beträgt das Gesamtantragsvolumen 6.600,00 EUR. Es liegen 8 Anträge vor.
12 Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten Betriebs-, Sach- und Honorarkostenförderung und 11 Jugendeinrichtungen Personalkostenförderung (Anlage 2) durch abgeschlossene Verträge.
Jugendräume, die nicht die Voraussetzungen der offenen Freizeithäuser und Jugendclubs erfüllen, jedoch Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche anbieten, werden gemäß der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in den Betriebs-, Sach- und Honorarkosten nicht gefördert, können aber für Materialkosten offener Angebote eine Zuwendung erhalten. Hierzu liegen Anträge der Gemeinden Schönhausen, Wust – Fischbeck und Klietz für insgesamt 6 Jugendräume vor.
Der Förderverein Jugendzentrum „Elb-Havel-Winkel“ e.V. beantragte Betriebs- und Sachkosten für den Jugendclub in Havelberg (Nr. 1 der Anlage 1), Ortsteil Nitzow. Bei Nitzow ist die Nähe zu dem in der Stadt Havelberg befindlichen Jugendfreizeitzentrum des Fördervereins Jugendzentrum „Elb–Havel-Winkel“ e.V. gegeben. Außerdem erfolgt dort die Betreuung durch die mobile Jugendarbeit des Fördervereins.
Das Zentrum für Ökologie, Natur- und Umweltschutz (ZÖNU) e. V. beantragte Sach- und Honorarkosten für einen Jugendraum in Tangermünde (Nr. 2 der Anlage 1), OT Buch. Da der Antrag unvollständig eingegangen ist und dadurch wichtige Faktoren für eine Beurteilung der Förderfähigkeit nicht vorhanden sind, sollte eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Eine entsprechende Absprache hierzu erfolgte bereits mit dem Träger.
Die Verwaltung schlägt vor, die Materialkosten der Jugendräume der lfd. Nr. 3 bis 8 der Anlage 1 zu fördern, die Betriebs- und Sachkosten des Jugendclubs Nitzow (Nr. 1 der Anlage 1) nicht zu fördern und eine Entscheidung über die Förderung der Sach- und Honorarkosten des Jugendraumes in Tangermünde, OT Buch zu fällen, wenn alle benötigten Unterlagen der Verwaltung vorliegen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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1.200,00 |
EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 3.6.10.533100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 : Übersicht zu den beantragten Betriebs-, Sach-, Honorar- und Materialkosten
Anlage 2 : Übersicht zu den Verträgen