Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Qualitätsstandards der mobilen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im
Landkreis Stendal als
Arbeitsgrundlage für die Träger entsprechender Maßnahmen und Angebote
gemäß § 79a SGB VIII.
Sachverhalt:
Im Landkreis gibt es
inzwischen fünf Maßnahmen der mobilen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im
ländlichen Raum:
·
Mobile Jugendarbeit des CJD Billberge
·
Mobile Jugendarbeit des Diakoniewerkes Osterburg
·
Mobile Jugendarbeit des Fördervereins „Elb- Havel- Winkel“ e. V.
·
Ländliches Streetwork/ Sport statt Straße des Vereins für Straffälligenbetreuung und
Bewährungshilfe Stendal e. V.
·
Mobile Jugendkulturarbeit der Kunstplatte e. V.
Diese sind fester
Bestandteil im Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis zur
Versorgung der ländlichen Regionen geworden.
Jede Maßnahme arbeitet
nach einem auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder- und Jugendlichen
ausgerichteten eigenen Konzept.
Um jedoch eine
einheitliche Grundlage für die Angebote zu legen, Verbindlichkeiten zu
schaffen, am Angebot interessierten Kommunen Voraussetzungen und Bedingungen zu
vermitteln und Leistungsmerkmale festzuschreiben, sind unter Mitarbeit der
genannten Mitarbeiterinnen diese Qualitätsstandards erarbeitet worden.
Der so entstandene
Entwurf wurde den Kommunen und Trägern der Jugendhilfe im Landkreis zur
Anhörung vorgelegt. Es gab 5 Reaktionen. Die eingegangenen zielführenden
Hinweise und Ergänzungen wurden in den Entwurf aufgenommen.
Gesetzliche
Grundlage sind die Forderungen des Bundeskinderschutzgesetzes BKiSchG vom
22.12.2011 (BGBl Jg.11 Teil I Nr. 70 veröffentlicht 28.12.2011 S. 2975) unter
Punkt 21 die
Änderung des SGB VIII unter Einfügung
des § 79a:
„Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“
Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2
zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und
Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer
Gewährleistung für
1.
die Gewährung und Erbringung
von Leistungen,
2.
die Erfüllung anderer
Aufgaben,
3.
den Prozess der
Gefährdungseinschätzung nach § 8a,
4.
die Zusammenarbeit mit
anderen Institutionen
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu
überprüfen.…“
Die beigefügte
Landkreiskarte mit den Einsatzorten zeigt anschaulich die flächendeckende
Versorgung, die durch das Engagement der mobilen Mitarbeiterinnen und ihrer
Träger erreicht wurde. Auch die Zusammenarbeit mit anderen bestehenden
Professionen, wie z. B. der Schulsozialarbeit, ist Grundlage ihrer Arbeit.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegenden Qualitätsstandards als
Grundlage der Arbeit der mobilen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im
Landkreis Stendal.
Anlagenverzeichnis:
Qualitätsstandards der mobilen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal