Betreff
Zuwendungen für Maßnahmen in Regelförderung im Haushaltsjahr 2013
Vorlage
407/2012
Aktenzeichen
407/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Maßnahmen der Träger gemäß der Anlage 1, lfd. Nr. 9 bis 13 im Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu fördern.

 

Sollten die Mittel nicht in der Höhe zur Verfügung stehen, muss der Bewilligungszeitraum angepasst werden.


Sachverhalt:

 

Für die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen Nr. 9 - 13 sind Anträge auf Zuwendungen gestellt worden.

Die Förderung der Maßnahmen Nr. 1 -  8 erfolgt über die geschlossenen Zuwendungsverträge.

(Bezugsdrucksache: DS 103, 104, 105, 106, 107, 116, 117, 118/ 2010)

Von zwei Trägern wurde beantragt, Änderungen in der Höhe der Sachkostenförderung (lfd. Nr. 1,7 u.8) vorzunehmen. Hierzu werden separate Beschlussvorlagen erarbeitet.

 

Die Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehören seit mehreren Jahren zur Grundversorgung im Landkreis Stendal. Sie sind für die Kinder und Jugendlichen zu einer verlässlichen kontinuierlichen Größe in der Angebotsstruktur geworden. Diese Regelförderung erfolgt gemäß den Punkten 8, 10, 12, 13 und 14 der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

 

Über das Fachkräfteprogramm des Landes Sachsen- Anhalt werden die Personalkosten zu

 

Nr. 1  „Ländliches Streetwork/ Sport statt Straße“,

Nr. 4   mobile Jugendarbeit im Elb-Havel-Winkel,

Nr. 8   mobile Jugendarbeit/ Streetwork im ländlichen Raum westlich der Elbe,

Nr. 10 Schulsozialarbeit an den Berufsbildenden Schulen I und II in Stendal,  

 

von 2011 bis 2013 finanziert.

 

Die Personalkosten zu Nr. 9 mobile Jugendarbeit des CJD im südlichen Landkreis werden analog zum Fachkräfteprogramm mit Stiftungsmitteln und Landkreismitteln finanziert.

(Bezugsdrucksache: DS 213/2011)

 

Eine weitere Bereicherung ist seit Januar 2012 das mobile Projekt der Kunstplatte für den ländlichen Raum. Kultur- und kunstinteressierten Kindern und Jugendlichen wird damit vor Ort die Teilnahme an den Aktivitäten der Kunstplatte eröffnet. Dieses Angebot wurde gut, vor allem von Mädchen, angenommen und erste Ergebnisse waren auf dem Kinderfestival im Juli in Billberge als Programmeinlage zu erleben.

 

Auch wenn nicht jeder Ort und alle Jugendlichen erreicht werden, wurden dennoch feste Strukturen in den ländlichen Gebieten geschaffen. Ständig sind die Träger und MitarbeiterInnen im Gespräch mit Jugendlichen, Eltern, BürgermeisterInnen und Gemeinderäten, um neue Anlaufpunkte zu schaffen und sich dem Bedarf anzupassen. Mit den vorliegenden Maßnahmen und Projekten wird den Kindern und Jugendlichen des Landkreises ein breites Spektrum kreativer, sportlicher, kultureller und themenbezogener Jugendarbeit mit präventivem Ansatz unterbreitet, begleitet von Hilfs- und Beratungsangeboten. Diese Fachkräfte bilden gleichzeitig den auf der Basis von Ehrenamt, ABM, AGH, geringfügiger Beschäftigung u. ä. eingesetzten BetreuerInnen in den ländlichen Jugendräumen, die keine fachliche Qualifikation haben, eine wichtige Stütze in ihrer Arbeit. Sie sind Multiplikatoren, helfen in Problemsituationen, geben fachlichen Rat und vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfsangeboten.

Durch die Gesamtheit der Projekte und Maßnahmen ist eine Kontinuität in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in allen Regionen des Landkreises erreicht worden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen und Projekte der Nr. 9 – 13 zu fördern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

   37.816,00

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 2013

 

 

HH-Stelle:                                                                                      

    3.6.2.10.533100 (JA)

    3.6.3.10.533100 (JSA)

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Regelförderung