Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Maßnahmen der Träger gemäß der Anlage 1, lfd. Nr. 9 bis 13 im Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu fördern.
Sollten die Mittel nicht in der Höhe zur Verfügung stehen, muss der Bewilligungszeitraum angepasst werden.
Sachverhalt:
Für die in der Anlage
1 aufgelisteten Maßnahmen Nr. 9 - 13 sind Anträge auf Zuwendungen gestellt
worden.
Die Förderung der
Maßnahmen Nr. 1 - 8 erfolgt über die
geschlossenen Zuwendungsverträge.
(Bezugsdrucksache: DS 103, 104, 105, 106, 107, 116, 117, 118/ 2010)
Von
zwei Trägern wurde beantragt, Änderungen in der Höhe der Sachkostenförderung
(lfd. Nr. 1,7 u.8) vorzunehmen. Hierzu werden separate Beschlussvorlagen
erarbeitet.
Die Angebote der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehören seit mehreren Jahren zur
Grundversorgung im Landkreis Stendal. Sie sind für die Kinder und Jugendlichen
zu einer verlässlichen kontinuierlichen Größe in der Angebotsstruktur geworden.
Diese Regelförderung erfolgt gemäß den Punkten 8, 10, 12, 13 und 14 der
Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Über das
Fachkräfteprogramm des Landes Sachsen- Anhalt werden die Personalkosten zu
Nr. 1 „Ländliches Streetwork/ Sport statt Straße“,
Nr. 4 mobile Jugendarbeit im Elb-Havel-Winkel,
Nr. 8 mobile Jugendarbeit/ Streetwork im
ländlichen Raum westlich der Elbe,
Nr. 10
Schulsozialarbeit an den Berufsbildenden Schulen I und II in Stendal,
von 2011 bis 2013
finanziert.
Die
Personalkosten zu Nr. 9 mobile Jugendarbeit des CJD im südlichen Landkreis
werden analog zum Fachkräfteprogramm mit Stiftungsmitteln und Landkreismitteln
finanziert.
(Bezugsdrucksache:
DS 213/2011)
Eine weitere
Bereicherung ist seit Januar 2012 das mobile Projekt der Kunstplatte für den
ländlichen Raum. Kultur- und kunstinteressierten Kindern und Jugendlichen wird
damit vor Ort die Teilnahme an den Aktivitäten der Kunstplatte eröffnet. Dieses
Angebot wurde gut, vor allem von Mädchen, angenommen und erste Ergebnisse waren
auf dem Kinderfestival im Juli in Billberge als Programmeinlage zu erleben.
Auch wenn nicht jeder
Ort und alle Jugendlichen erreicht werden, wurden dennoch feste Strukturen in
den ländlichen Gebieten geschaffen. Ständig sind die Träger und
MitarbeiterInnen im Gespräch mit Jugendlichen, Eltern, BürgermeisterInnen und
Gemeinderäten, um neue Anlaufpunkte zu schaffen und sich dem Bedarf anzupassen.
Mit den vorliegenden Maßnahmen und Projekten wird den Kindern und Jugendlichen
des Landkreises ein breites Spektrum kreativer, sportlicher, kultureller und
themenbezogener Jugendarbeit mit präventivem Ansatz unterbreitet, begleitet von
Hilfs- und Beratungsangeboten. Diese Fachkräfte bilden gleichzeitig den auf der
Basis von Ehrenamt, ABM, AGH, geringfügiger Beschäftigung u. ä. eingesetzten
BetreuerInnen in den ländlichen Jugendräumen, die keine fachliche Qualifikation
haben, eine wichtige Stütze in ihrer Arbeit. Sie sind Multiplikatoren, helfen
in Problemsituationen, geben fachlichen Rat und vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen
und Hilfsangeboten.
Durch die Gesamtheit
der Projekte und Maßnahmen ist eine Kontinuität in der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit in allen Regionen des Landkreises erreicht worden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen und Projekte der Nr. 9 – 13 zu fördern.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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37.816,00 |
EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 3.6.2.10.533100 (JA) 3.6.3.10.533100 (JSA) |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen in Regelförderung