Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Mittelverteilung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2013 in der veranschlagten Höhe von 491.900 EUR gemäß der Anlage 1 vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für nachträglich gestellte Anträge zu Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereitzustellen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz zur Förderung der Jugendarbeit liegt wie in den
vorangegangenen Haushaltsjahren bei 491.900 EUR. Nach der veränderten
Haushaltsführung (Doppik) ist dieser Betrag in zwei Haushaltsstellen
aufgeteilt.
- Zuschuss
für Jugendarbeit:
3.6.2.10.533 100 mit 397.800 EUR
- Zuschuss
für Jugendsozialarbeit
und erzieherischen Jugendschutz: 3.6.3.10.533 100 mit 94.100 EUR
Diese Summe setzt sich aus der Landeszuweisung (FAG-Mittel) und Landkreismitteln
zusammen.
Ziel ist es, die bestehenden Angebote der freien und kommunalen Träger
des Landkreises in Freizeiteinrichtungen und mobilen Maßnahmen abzusichern, die
eine kontinuierliche Grundversorgung in der Jugendarbeit gewährleisten. Dazu
kommen die Bildungsveranstaltungen, Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen,
die die Palette der Angebote vervollständigen und an die Interessen der Kinder
und Jugendlichen anknüpfen.
Um den Trägern mehr Planungssicherheit zu geben, wurden Verträge zur
finanziellen Absicherung der Personal-, Betriebs-, Sach- und Honorarkosten von
Einrichtungen und Maßnahmen abgeschlossen. Dieser Schritt hat sich bewährt, da
den Trägern und deren MitarbeiterInnen zum Jahresende die Unsicherheit erspart
bleibt, ob sie ihre Arbeit fortsetzen können oder nicht.
Als Grundlage für die Anlagen 2 und 3 diente die Statistik vom
31.12.2010. Anhand dieser wurde die Anzahl
der Kinder und Jugendlichen von 7 bis 27 Jahren für 2013 ermittelt. So ist ein
Vergleich der eingesetzten Mittel im Verhältnis zur Bevölkerung in dieser
Altersstruktur möglich. Die Aufteilung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen
in „ländlichen Raum“ und nach Städten in den Anlagen 2 und 3 ist nicht mehr in
jedem Fall repräsentativ, da viele kleinere Gemeinden zu Ortsteilen von Städten
(Einheitsgemeinden) mit großen Flächen (z. B. Stadt Tangerhütte mit einer
Fläche von 290,10 km²) wurden. Sie sind statistisch nicht mehr einzeln
erfassbar. In den beiden Anlagen ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in
den Städten der Einheitsgemeinden scheinbar erhöht und im ländlichen Raum auf
Null gesunken.
Durch den fortgesetzten Einsatz der Fachkräfte im Zeitraum 2011 - 2013
über das Fachkräfteprogramm des Landes und Stiftungsmittel kann eine
weitestgehend gleichmäßige stabile Versorgung vor allem in den ländlichen
Gemeinden aufrecht erhalten werden.
In allen Maßnahmen gibt es feste Tourenpläne, in denen immer am
gleichen Wochentag zur selben Zeit die Mobilbetreuerin die Sporthalle oder den
Jugendraum öffnet, als Ansprechpartner für die Fragen, Sorgen und Probleme der
Kinder und Jugendlichen zur Verfügung steht und sie anleitet. Diesen
Mitarbeiterinnen wird dabei ein hohes Maß an Flexibilität und
Organisationstalent abverlangt, da ihr erfolgreicher Einsatz von vielen
Faktoren abhängt, wie Zugang zu Jugendräumen, Hallen und
Dorfgemeinschaftshäusern, andere Angebote der Kirchen, Vereine, Feuerwehren
usw., Schulschluss und Eintreffen der Kinder am Wohnort und ihre wechselnden
Interessen und Wünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen, die sich dem
Jahr für Jahr stellen, verdienen große Anerkennung.
Die bestehenden Angebote wurden durch das mobile Projekt der
Kunstplatte e. V. auf künstlerisch-kultureller Ebene ergänzt. Dieses wurde
besonders von Mädchen gut angenommen.
In diesem Jahr ist die Förderung von drei internationalen
Jugendbegegnungen beantragt worden. Diese geben den beteiligten Jugendlichen
die Möglichkeit, hautnah andere Kulturen, Sitten und Lebensweisen kennen zu
lernen. Wer Freunde in anderen Ländern hat, urteilt anders über „Ausländer“.
Eine Jugendbegegnung bewirkt mehr gegen Fremdenfeindlichkeit als Plakataktionen
oder Diskussionsrunden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im
Haushaltsjahr 2013 gemäß der Anlage 1 zu fördern.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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491.900,00 |
EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 3.6.2.10.533 100 3.6.3.10.533 100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Gesamtübersicht
zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushalt 2013
Anlage 2:
Verteilung der Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte und Maßnahmen
nach den Gebieten der
Einheits- und Verbandsgemeinden ohne Fachkräfteprogramm
Anlage 3:
Verteilung der Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte und Maßnahmen
nach den Gebieten der
Einheits- und Verbandsgemeinden mit Fachkräfteprogramm