Betreff
Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal vom 23.04.2009 - 2. Änderung
Vorlage
445/2013
Aktenzeichen
445/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 2. Änderung der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal vom 23.04.2009 (DS 511), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 10/2009 vom 20.05.2009; geändert durch Beschluss vom 14.04.2011 (DS 229/2011), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr  10/2011 vom 04.Mai 2011 wie folgt:

 

 

In §  Abs. 5 wird zusätzlich die Nr. 8  eingefügt:

 

§ 3 – Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

 

8.   eine Vertreterin/einen Vertreter der Kreiselternvertretung der Kindertageseinrichtungen im 

      Landkreis Stendal.

 

 

Inkrafttreten:

 

Die 2. Änderung tritt am 01.August 2013 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Mi dem Artikel 1 des  Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze (GVBl.2/2013 vom 30.Januar 2013) ist das Kinderförderungsgesetz geändert worden.

 

Im §  19 Abs. 5 , Satz 3 ist nunmehr geregelt, dass die aus den Gemeindeelternvertretungen heraus zu wählende Kreiselternvertretung eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss entsendet.

 

Dazu  ist mit Artikel 2  auch der § 5 Abs.1 des Kinder-und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes ( AG – KJHG –LSA) entsprechend verändert worden, d.h. als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss ist nunmehr auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kreiselternrates vorgesehen.

 

In der Folge ist somit auch die Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal dem ab 01. August 2013 geltenden Rechtsstand anzupassen.