Betreff
Nachtragsfortschreibung der Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 für den Landkreis Stendal
hier: Grundschulen Dobberkau, Bismark und Schinne
Vorlage
459/2013
Aktenzeichen
459/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses der Stadt Bismark, die Schüler der zukünftigen ersten Klasse der Grundschule Dobberkau, zum Schuljahr 2013/14 in die Grundschulen Bismark und Schinne einzuschulen.

 

Im Schuljahr 2013/14 werden die Einschüler der Orte Dobberkau, Möllenbeck, Hohenwulsch, Beesewege, Friedrichsfleiß, Friedrichshof, Schorstedt und Grävenitz dem Schulbezirk der Grundschule Bismark zugeordnet.

Die Einschüler der Orte Garlipp, Grassau, Bülitz, Grünenwulsch und Schäplitz werden im Schuljahr 2013/14 in der Grundschule Schinne unterrichtet. 

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Festlegung der Mindestschülerzahlen für Grundschulen auf 52 und später 60 Schüler für den ländlichen Raum gemäß „Entwurf einer Novelle der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2014/15 bis 2018/19“ vom 08.02.2013. 


Sachverhalt:

 

In § 2 Abs. (1) der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (Gemeindeordnung – GO LSA) in der derzeit gültigen Fassung, ist festgelegt, dass die Gemeinde in ihrem Gebiet der ausschließliche Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben und somit auch gemäß § 65 Abs. (1) des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt in der derzeit gültigen Fassung Schulträger der Grundschulen ist.

Damit ist die Stadt Bismark Träger der Grundschulen Bismark, Schinne und Dobberkau.

 

Der Stadtrat der Stadt Bismark hat in seiner Sitzung am 10.04.2013, auf Wusch der Eltern, beschlossen, die Beschulung der zukünftigen ersten Klasse der Grundschule Dobberkau für das Schuljahr 2013/14 wie folgt zu regeln:

Die Einschüler der Orte Dobberkau, Möllenbeck, Hohenwulsch, Beesewege, Friedrichsfleiß, Friedrichshof, Schorstedt und Grävenitz werden an der Grundschule Bismark beschult. Die Erstklässler der Orte Garlipp, Grassau, Bülitz, Grünenwulsch und Schäplitz besuchen die Grundschule Schinne.

 

Die ausführliche Begründung ist dem Stadtratsbeschluss zu entnehmen. (siehe Anlage)


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage: Kopie des Beschlusses (Beschluss Nr. BV 245-(19.)-2013-SR) des Stadtrates der Stadt Bismark vom 10.04.2013