Betreff
Umwandlung der Sekundarschule Seehausen in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2013/14
Vorlage
471/2013
Aktenzeichen
471/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Sekundarschule  Seehausen in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2013/14 gemäß § 5 b des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Umwandlungsverordnung (UmwVO) vom 19. März 2013.

 

Der Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsschule entspricht weiterhin dem bisher gültigen Schulentwicklungsplan.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 5b Abs.7 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der ab dem 01. Februar 2013 geltenden Fassung hat der Schulleiter der Sekundarschule Seehausen mit Schreiben vom 02.05.2013 an das Landesschulamt den Antrag zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gemeinschaftsschule gestellt.

 

In der Gemeinschaftsschule erfolgt der Unterricht ab dem 5. Schuljahrgang. Sie ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen. Für den Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I gelten die Bestimmungen der Sekundarschule oder des Gymnasiums. Für den

Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe II gelten die Bestimmungen des Gymnasiums. Die Gemeinschaftsschule führt eine gymnasiale Oberstufe oder ermöglicht den Erwerb des Abiturs in Kooperation mit einer anderen Schule.

 

Die Gesamtkonferenz der Sekundarschule Seehausen hat sich für eine Kooperation mit dem Markgraf-Albrecht-Gymnasium Osterburg entschieden. Nach dem gewählten Beschulungsmodell ist es vorgesehen, dass die Schüler/innen bis zur Klassenstufe 8 in Seehausen die Gemeinschaftsschule besuchen und ab Klassenstufe 9 zum Markgraf-Albrecht-Gymnasium wechseln. Unabhängig davon ist ein Wechsel von der Gemeinschaftsschule zum Gymnasium auch in anderen Klassenstufen möglich.

 

Die Gemeinschaftsschule wird mindestens zweizügig geführt und jährlich aufwachsend beginnend mit dem 5. Schuljahrgang entwickelt.