Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Zuschuss i. v. H. 8.000,00 € zur Umsetzung der brandschutztechnischen Auflagen für den neuen Standort des Schüler- und Freizeitzentrums Tangerhütte.
Sachverhalt:
Bei der Brandschutztechnischen Begehung am 04.06.2012 durch das
Bauordnungsamt des Landkreises Stendal wurden in dem Schüler- und
Freizeitzentrum in Tanherhütte, Magdeburger Straße 1 erhebliche
brandschutztechnische Mängel festgestellt, die eine weitere Nutzung der
Einrichtung nur zulassen, wenn umfangreiche Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Die Kosten für den Umbau waren aber sehr hoch, so dass für das Schüler- und
Freizeitzentrum ein Ausweichobjekt gesucht wurde.
Die Freizeiteinrichtung soll zukünftig im Obergeschoss der ehemaligen
Kindertagesstätte „Sonnenschein“ im Werner-Seelenbinder-Ring ein neues Zuhause
finden. Auch hier sind allerdings aus brandschutztechnischen Gründen
Umbaumaßnahmen notwendig, deren Kosten aber wesentlich geringer als in der alten
Einrichtung sind.
Nachfolgend genannte Maßnahmen sind für die Nutzung des Obergeschosses
als Jugendfreizeitzentrum zwingend erforderlich :
·
Die Außentür
zur Außentreppe ist mit einem Panikschloss auszustatten
·
In den
Aufenthaltsräumen ist der untere Fensterteil mit Splitterschutzfolie
auszuführen.
·
Im Erd- und
Obergeschoss sind die beiden Türen zum Treppenhaus als rauchdichte Türen
auszuführen.
·
Die Tür vom
Dachgeschoss zum Treppenhaus und die beiden Türen vom Keller zum Treppenhaus
sind jeweils als feuerhemmende und rauchdichte Türen auszubilden.
·
Im
Kellergeschoss sind die verbleibenden Öffnungen der Rohrleitungsdurchführungen
in mindestens feuerhemmender Bauart zu schließen.
·
Rettungswegbeschilderung
ist anzubringen.
·
Türen in
Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.
·
Im Treppenhaus
sind in jedem Geschoss Fenster mit einem freien Querschnitt von mindestens 0,5
m² einzubauen.
·
In den
Rettungswegen der einzelnen Geschosse sind vernetzte Rauchwarnmelder
einzubauen, die Öffnungen des nicht genutzten Essensaufzuges sind in mindestens
feuerhemmender Bauart zu schließen.
Ohne diese Umbaumaßnahmen darf
der Betrieb des „Schüler- und Freizeitzentrums Tangerhütte“ nicht weitergeführt
werden.
Die Kostenschätzung für diese erforderlichen Maßnahmen beläuft sich auf
20.132,69 €. Angebote liegen größtenteils vor. Der Stadtrat der Stadt
Tangerhütte hat auf seiner Sitzung am 14.11.2012 bereits beschlossen, die erforderlichen Eigenmittel* für die
notwendigen brandschutztechnischen Investitionen in den Haushaltsplan 2013
einzustellen.
Für die Durchführung dieser geforderten Baumaßnahmen ist die Förderung
mit 8.000,00 € durch den Landkreis dringend notwendig, da der Haushalt der
Stadt Tangerhütte nicht ausgeglichen ist und sich die Stadt Tangerhütte in der
Konsolidierung befindet.
Das Schüler- und Freizeitzentrum Tangerhütte ist ein fester und
zuverlässiger Bestandteil der
Jugendarbeit im Landkreis Stendal.
Die Einrichtung wird seit 2003 vom Landkreis mit einem Zuschuss zu den
Personal-, Sach-, Betriebs und Honorarkosten gefördert. Im Jahr 2010 wurde
hierzu zwischen dem Landkreis Stendal und der Stadt Tangerhütte ein
Zuwendungsvertrag geschlossen.
In der Stadt Tangerhütte ist die Einrichtung ein Anlaufpunkt für Kinder
und Jugendliche und junge Eltern mit Kleinkindern. Die Freizeitstätte bietet
mit ihrem hoch engagierten und qualifizierten Personal ein umfangreiches
pädagogisches Angebot und zählt zu den besten Einrichtungen der offenen
Jugendarbeit in unserem Landkreis. Hier erfahren junge Menschen neben Angeboten
einer sinnvollen Freizeitgestaltung auch Unterstützung und Hilfe in den
verschiedensten Lebenslagen wie z. B. Hilfe bei der Bearbeitung von Anträgen,
Unterstützung junger Eltern (auch in Erziehungsfragen), Hilfe beim Lernen usw.
Durch die örtliche Nähe des neuen Objektes zum jetzigen Gebäude ist
auch gewährleistet, dass die momentanen Besucher den neuen Treffpunkt genauso
gut annehmen werden.
Das neue Gebäude eignet sich gut als Ort der offenen Jugendarbeit,
zumal hier auch eine gut nutzbare Außenanlage, die es im alten JFZ so nicht
gibt, vorhanden ist.
Man sollte auch berücksichtigen, dass es in der Stadt Tangerhütte sehr
wenige Möglichkeiten für eine interessante Freizeitgestaltung von jungen
Menschen gibt. Durch die qualifizierte pädagogische Betreuung werden auch die
Folgekosten reduziert.
Aus Sicht der Jugendhilfe sollte ein Fortbestand des Schüler- und Freizeitzentrums unbedingt gesichert werden und der Zuschuss zur Umsetzung der brandschutztechnischen Auflagen für den neuen Standort des Schüler- und Freizeitzentrums Tangerhütte gewährt werden.
*Finanzierungsplan
Gesamtausgaben : 20.132,69 €
Eigenanteil : 12.132,69 €
Zuwendung des Landkreises :
8.000,00 €
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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8.000,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
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HH-Stelle: 3.6.2.10.533100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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