Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die anliegende 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Altmark“.
Sachverhalt:
Die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark hat als
Zweckverband die Wahlfreiheit zwischen der doppischen Haushaltsführung und der
Anwendung der Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
der Eigenbetriebe.
„ (2) In der Verbandssatzung kann bestimmt werden,
dass die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe für den Zweckverband entsprechend gelten“.
Da bisher kein Anbieter für die doppische
Buchführung gefunden worden ist, haben der Vorsitzende der Regionalen
Planungsgemeinschaft Altmark und der Stellvertreter festgelegt, dass die
Geschäftsstelle die Umstellung der Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen nach Eigenbetriebsgesetz
vollziehen soll.
Gemäß § 16 Abs. 3 der Verbandssatzung des
Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Altmark“ (RePlA) bedarf die
Satzungsänderung stets der Stimmenmehrheit der Verbandsmitglieder.
Die Verbandsmitglieder sind der Altmarkkreis
Salzwedel und der Landkreis Stendal (§ 1 der Verbandssatzung).
Daher ist die Zustimmung der beiden Kreistage
erforderlich.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung ist im Übrigen
die Regionalversammlung für Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und
Verordnungen zuständig.