Betreff
5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft Altmark"
Vorlage
513/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die anliegende 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Altmark“.


Sachverhalt:

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark hat als Zweckverband die Wahlfreiheit zwischen der doppischen Haushaltsführung und der Anwendung der Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe.

Auszug § 16 Abs. 2 GKG LSA:

„ (2) In der Verbandssatzung kann bestimmt werden, dass die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe für den Zweckverband entsprechend gelten“.

Da bisher kein Anbieter für die doppische Buchführung gefunden worden ist, haben der Vorsitzende der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark und der Stellvertreter festgelegt, dass die Geschäftsstelle die Umstellung der Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen  nach Eigenbetriebsgesetz vollziehen soll.

Gemäß § 16 Abs. 3 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Altmark“ (RePlA) bedarf die Satzungsänderung stets der Stimmenmehrheit der Verbandsmitglieder.

Die Verbandsmitglieder sind der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal (§ 1 der Verbandssatzung).

Daher ist die Zustimmung der beiden Kreistage erforderlich.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung ist im Übrigen die Regionalversammlung für Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Verordnungen zuständig.