Betreff
Bericht „Entwicklung der Anzahl und der Kosten für Sozialbestattungen im Landkreis Stendal"
Vorlage
516/2013
Aktenzeichen
516/2013
Art
Antrag

Begründung:

 

Der Landkreis ist als Träger der örtlichen Sozialhilfe für die Umsetzung des SGB XII zuständig. Dazu gehört die Übernahme der Bestattungskosten für eine Sozialbestattung nach § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

 

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

 

Mit der Zunahme von Altersarmut ist davon auszugehen, dass die Fälle der Sozialbestattungen und damit die Ausgaben für den Landkreis Stendal steigen. Dies ist für die Haushaltsplanung 2013 und in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.


Gegenstand des Antrages:

 

Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, dem Kreistag am 19.12.2013 einen aktuellen Bericht über die „Entwicklung der Anzahl und der Kosten für Sozialbestattungen im Landkreis Stendal“ vorzulegen.

 

Inhalt:

 

1.      In wie vielen Fällen kam das Sozialamt im Landkreis zwischen 2002 und 2012 für die Finanzierung von Bestattungen auf, weil die Verstorbenen sowie deren Hinterbliebene mittellos waren? (in Jahresschritten auflisten)

 

2.      Wie hoch waren die Ausgaben im Landkreis für diese Sozialbestattungen zwischen 2002 und 2012? (in Jahresschritten auflisten)

 

3.      In welchem Kostenrahmen bewegten sich die einzelnen Bestattungen? (von – bis )

 

4.      Was sind die minimalen, was die maximalen Bearbeitungszeiträume von der Rechnungslegung der Bestatter bis zur Kostenerstattung?

 

5.      Wie lange dauert die Prüfung, bis zur Feststellung, dass der Landkreis verpflichtet ist, die Kosten der Bestattung zu tragen?

 

 

 

 

Günter Rettig

Fraktionsvorsitzender