Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die haushaltstechnische Einnahme und Ausgabe der gewährten Zuwendung des Landes zur Förderung der Ausrüstung der Feuerwehren im Land Sachsen-Anhalt mit Funkalarmempfängern (FAE) bzw. Sirenensteuerempfängern (SSE) für die digitale Alarmierung in Höhe von bis zu 433.000,00 Euro.
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Bedarfsermittlungen der Kommunen (Stadt Havelberg und den VGem) wurde seitens des Landkreises am 30. Juni 2008 ein Antrag zur Förderung der digitalen Funkalarmempfänger sowie der Sirenensteuerempfänger gestellt. Am 07. Juli 2008 wurde dem Landkreis eine Zuwendung in Höhe von 433.000,00 Euro (siehe Anlage), entsprechend dem gemeldeten Bedarf, gewährt. Die finanziellen Mittel wurden auf Grundlage der Rahmenzuwendungsrichtlinie des Landkreises Stendal an die Gemeinden/VGem (Antragsteller) des Landkreises weitergegeben. Hinsichtlich der haushaltstechnischen Umsetzung sind die finanziellen Mittel im Haushalt zu berücksichtigen (Haushaltsstellen: Einnahme 13000 36100 und Ausgabe 13000 98200).
Anmerkung:
· Bei der Zuwendung handelt es sich um eine zweckgebundene Maßnahme des Landes zur Förderung der digitalen Funkalarmempfänger und Sirenensteuerempfänger der Feuerwehren.
· Die finanziellen Mittel werden durch den Landkreis, entsprechend der Abforderung der Antragsteller, in analoger Höhe vom Land abgefordert. Das bedeutet, die finanziellen Mittel laufen nur durch den Haushalt des Landkreises (Ausgaben = Einnamen).
· Ob die Gesamtsumme in Höhe von 433.000,00 Euro für diese zweckgebundene Maßnahme ausgeschöpft wird, ist abhängig vom Ergebnis der Ausschreibung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 433.000,00 Euro |
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433.000,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
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HH-Stelle: 13000/98200 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Zuwendungsbescheid