Betreff
Verkehrsüberwachung durch den Landkreis Stendal
Vorlage
441
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis Stendal die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften im Landkreis, außer in der Stadt Stendal, fortsetzt.


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 15.07.1996 nimmt der Landkreis ab 01.01.1999 bzw. konkret ab 01.04.1999 die Möglichkeit der Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und deren Ahndung durch Verwarngelder  gem. § 16 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 a der Verordnung über die sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung war.

Ziel jeder Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verringert und Unfallfolgen gemindert werden.

Daneben sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden

Seit dem Jahre 2000 bis zum 31.08.2008 wurden an den Messstellen im Landkreis 1.460.250 Fahrzeuge erfasst. Dabei wurden 46.941 Verstöße (Verwarngeldverstöße bis 20 km/h  und Bußgeldverstöße) registriert. Dies bedeutet eine Quote von Verkehrsverstößen von 3,21 %.

Die Anzahl der Verstöße pro Jahr geht von 8.576 im Jahre 2000 bis zu 4.020 im Jahre 2007 und 3.820  Verstöße bis zum 31.08.2008.

Die Quote der Verstöße reicht von 3.98 % im Jahre 2000 bis zu 2,49 % im Jahre 2005.

Die 150 Messpunkte sind an Krankenhäusern und Altenheimen, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Kindereinrichtungen, Bushaltestellen, 30 km/h-Zonen und anderen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen eingerichtet. Der Landkreis reagiert aber auch kurzfristig auf Veränderungen von Verkehrsströmen durch Umleitungen wie z.B. durch die Sperrung in Buchholz, aber auch in Grieben, Kläden und anderen Orten und neue Verkehrsführungen. Dies und vor allem auf Bitte der Bürgerinnen und Bürger und ihren Vertretern in den Städten und Gemeinden des Landkreises. Dies führt in einzelnen Fällen zur Beruhigung der Verkehrsströme und damit zu mehr Sicherheit für die Fußgänger, Radfahrer, andere Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt für die Kraftfahrer selbst. Diese Einflussnahme an Werktagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr und gegebenenfalls Wochenenden ist nicht immer in Zahlen nachweisbar, aber sie wirkt sich sicher positiv auf die Verkehrsteilnehmer und das Unfallgeschehen aus.

Da die Verkehrsüberwachung durch die Landkreise gesetzlich geregelt, aber nicht als Pflichtaufgabe für die Landkreise festgeschrieben ist, steht die Frage, inwieweit sich diese Aufgabe selbst trägt, d.h. werden zumindest die Personal- und Sachkosten gedeckt. Dies vor allem unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung.

Bis zum Jahre 2004 ist eine Kostendeckung gegeben gewesen, d.h. die Sach- und Personalkosten für die drei Mitarbeiter im Bereich der Verkehrsüberwachung werden durch die Verwarngelder und die Bußgelder, die der Landkreis in zwei Raten vom Technischen Polizeiamt Magdeburg erhält, gedeckt.

Seit dem Jahre 2005 ist diese Deckung nicht mehr gewährleistet.

Das Defizit liegt zwischen 11.454,48 € im Jahre 2005 und 29.065,81 € im Jahre 2006. Auch für das Jahr 2008 zeichnet sich keine Kostendeckung ab.

Lagen die Einnahmen in den Jahren 2000 bis 2004 über 100.000,00 €, so liegen sie seit dem Jahre 2005 bei 90.000,00 bis 95.000,00 €. Dieser Rückgang der Einnahmen ist im Rückgang der Verstöße begründet.

Dieser Rückgang der Verkehrsverstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit und dies schon das 4. Jahr ist durchaus der jahrelangen kontinuierlichen Verkehrsüberwachung durch den Landkreis zuzurechnen und entspricht den Zielen der Verkehrsüberwachung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

124.000,00

EUR

125.000,00

EUR

HH-Jahr: 2009

 

 

HH-Stelle: 11400

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen: