Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Eröffnungsbilanz des Landkreises Stendal zum 01.01.2013 einschließlich Anhang und Anlagen.
Sachverhalt:
Entsprechend § 53
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik des Landes Sachsen-Anhalt (GemHVO-Doppik
LSA) i.V.m. § 104 b der Gemeindeordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) besteht für den Landkreis Stendal die
Pflicht, für das erste Haushaltsjahr, in dem die Haushaltswirtschaft nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird, eine Eröffnungsbilanz
aufzustellen. Bilanzstichtag ist somit der 01. Januar 2013.
Die
Eröffnungsbilanz wurde auf der Grundlage der §§ 53 ff. GemHVO-Doppik LSA i.V.m.
mit der Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt (BewertRL LSA) erstellt.
Darüber hinaus fanden die Runderlasse des Ministeriums des Inneren des Landes
Sachsen-Anhalt Berücksichtigung. Es wurde von der Möglichkeit der
Vereinfachung nach § 53 Abs. 7 der GemHVO Doppik Gebrauch gemacht und auf einen
bilanziellen Ansatz der beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreitet,
verzichtet.
Der Entwurf der
Eröffnungsbilanz wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben. Die
Prüfung erfolgte prozessbegleitend. Die dem Rechnungsprüfungsamt im November
2014 vorgelegte Bilanz hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen bei der
Aufnahme, Erfassung, Buchführung und Bewertung geführt. Die Eröffnungsbilanz
vermittelt demnach unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schuldenlage des Landkreises Stendal. Der erstellte Prüfbericht und die
Stellungnahme des Landrates werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Anlagenverzeichnis:
Eröffnungsbilanz des Landkreises Stendal zum 01.01.2013 mit Anhang und Anlagen.