Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der Investitionsmaßnahmen aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018“ entsprechend der Liste lt. Anlage.
Sachverhalt:
Dem Land Sachsen-Anhalt stehen für die Jahre
2015 – 2018 zusätzlich zu den bisherigen U-3-Ausbaumitteln weitere 13,84 Mio.
Euro zur Verfügung. Diese Mittel stehen für Vorhaben zur Verfügung, die mit
denen vergleichbar sind, welche in dem Verfahren zur Förderung von
Investitionen in Kinderkrippen in den Programmen in den Jahren 2008 – 2013 und
2013 – 2014 über Zuwendungsverträge ausgereicht wurden. Die Verteilung der
Mittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte soll entsprechend der
Bedarfslagen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes sowie des
Bevölkerungsanteils erfolgen.
Für den Landkreis Stendal sind bis zu
703.584,99 Euro vorgesehen. Nach Abfrage aller Träger von Tageseinrichtungen
ist die Bedarfsliste zusammengestellt worden. Verwaltungsintern ist eine
Priorisierung vorgenommen worden. 74.600,81 EUR stehen noch zur Verfügung.
Rechtlicher Hintergrund: Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern
und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes à
Bundesausbauprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“
Anlagenverzeichnis:
Bedarfsliste Krippenausbauprogramm Teil 3 ( KAP3)