Betreff
Überplanmäßige Ausgaben für die Aufnahme von Asylbewerbern
Vorlage
162/2015
Aktenzeichen
162/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 1.100.000 €.

Die Deckung erfolgt über zusätzliche Einnahmen vom Land.

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft des Landkreises Stendal bei Leistungen nach dem AsylbLG aus  § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Aufnahmegesetzes.


Sachverhalt:

Die Aufnahme von Asylbewerbern obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Aufnahmegesetzes dem Landkreis Stendal. Der Umfang der im Zusammenhang mit der Aufnahme entstehenden Leistungen wird durch die einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt. Seitens des Landkreises besteht nur ein marginaler Ermessensspielraum ob bzw. in welchem Umfang und in welcher Art (Sach- oder Geldleistung) eine Leistung erbracht wird.

Aufgrund der stetig steigenden Flüchtlingszahlen, die weit über den Prognosewerten liegen, ist absehbar, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel nicht ausreichend sind, um die Unterbringung und Leistungsabwicklung im gesamten Jahr 2015 abzusichern. Die Mehrausgaben ergeben sich sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für den  Finanzhaushalt im Rahmen zu tätigender Investitionen  für die Unterbringung der Asylbewerber.

Die Ausgaben entstehen für:

Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Ausgaben wird erklärt.

In 2016 ist mit weiteren Ausgaben sowohl  für den Ergebnishaushalt als auch für den  Finanzhaushalt im Rahmen zu tätigender Investitionen zu rechnen.

Zur Deckung aller Aufwendungen und Auszahlungen erhält der Landkreis Mittel gem. §§ 4 und 4 a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FAG). Die Mittel gem. § 4 FAG betragen für das Haushaltsjahr 2015 10.271.364 €, wobei sie insgesamt zur Deckung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bereitgestellt werden. Für Aufwendungen im Rahmen des AsylbLG steht daher nur ein anteiliger Betrag zur Verfügung. Die Mittel nach § 4 a FAG in Höhe von 1.311.000 € werden als besondere Zuweisungen zur Milderung  der finanziellen Mehrbelastung bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen Zuweisungen außerhalb FAG in Höhe von derzeit 712.500 €. 

Aus dem Rundschreiben des Deutschen Landkreistages lässt sich jedoch ableiten, dass Bund und Länder zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen werden. Ob eine vollständige Übernahme erfolgt hängt vom Herbst dieses Jahres ab. Am 29.06.2015 trat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Kraft, welches unter dem Programm STARK V zusätzliche Mittel für den Bereich Asyl in Höhe von 500 Mio. € in 2015 und weiteren 500 Mio. € in 2016 veranschlagt. Die Verteilung auf die Landkreise ist derzeit noch offen. Hinzu kommen Mittel, die das Land Sachsen-Anhalt in seinem Nachtragshaushalt in Aussicht stellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

1.100.000

EUR

0

EUR

HH-Jahr: 2015

HH-Stelle: siehe Anlage

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen: