Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 1.100.000 €.
Die Deckung erfolgt über zusätzliche Einnahmen vom Land.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft des Landkreises Stendal bei Leistungen nach dem AsylbLG aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Aufnahmegesetzes.
Sachverhalt:
Die Aufnahme
von Asylbewerbern obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises gem. § 1
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Aufnahmegesetzes dem Landkreis Stendal. Der Umfang der
im Zusammenhang mit der Aufnahme entstehenden Leistungen wird durch die
einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt. Seitens des Landkreises besteht nur
ein marginaler Ermessensspielraum ob bzw. in welchem Umfang und in welcher Art
(Sach- oder Geldleistung) eine Leistung erbracht wird.
Aufgrund der
stetig steigenden Flüchtlingszahlen, die weit über den Prognosewerten liegen,
ist absehbar, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel nicht ausreichend
sind, um die Unterbringung und Leistungsabwicklung im gesamten Jahr 2015 abzusichern.
Die Mehrausgaben ergeben sich sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für
den Finanzhaushalt im Rahmen zu
tätigender Investitionen für die Unterbringung
der Asylbewerber.
Die Ausgaben entstehen
für:
Die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Ausgaben wird erklärt.
In 2016 ist
mit weiteren Ausgaben sowohl für den
Ergebnishaushalt als auch für den Finanzhaushalt
im Rahmen zu tätigender Investitionen zu rechnen.
Zur Deckung aller
Aufwendungen und Auszahlungen erhält der Landkreis Mittel gem. §§ 4 und 4 a des
Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FAG). Die Mittel gem. § 4
FAG betragen für das Haushaltsjahr 2015 10.271.364 €, wobei sie insgesamt zur
Deckung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bereitgestellt werden.
Für Aufwendungen im Rahmen des AsylbLG steht daher nur ein anteiliger Betrag
zur Verfügung. Die Mittel nach § 4 a FAG in Höhe von 1.311.000 € werden als
besondere Zuweisungen zur Milderung der
finanziellen Mehrbelastung bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem
Aufnahmegesetz zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen Zuweisungen außerhalb FAG
in Höhe von derzeit 712.500 €.
Aus dem Rundschreiben des Deutschen Landkreistages lässt sich jedoch
ableiten, dass Bund und Länder zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen werden.
Ob eine vollständige Übernahme erfolgt hängt vom Herbst dieses Jahres ab. Am 29.06.2015 trat
das Gesetz zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung finanzschwacher Kommunen und zur
Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von
Asylbewerbern in Kraft, welches unter dem Programm STARK V zusätzliche Mittel
für den Bereich Asyl in Höhe von 500 Mio. € in 2015 und weiteren 500 Mio. € in
2016 veranschlagt. Die Verteilung auf die Landkreise ist derzeit noch offen.
Hinzu kommen Mittel, die das Land Sachsen-Anhalt in seinem Nachtragshaushalt in
Aussicht stellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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1.100.000 |
EUR |
0 |
EUR |
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HH-Stelle: siehe Anlage |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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