Betreff
Verschmelzung Regionalverein Altmark e.V. und Tourismusverband Altmark e.V.
Vorlage
180/2015
Aktenzeichen
180/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Stendal ermächtigt den Landrat, der Verschmelzung des Regionalvereins Altmark e.V. und des Tourismusverbandes Altmark e.V. zuzustimmen und für den Beitritt des Landkreises Stendal zum neu entstehenden Verein zu entscheiden.


Sachverhalt:

Der Landkreis Stendal ist Mitglied des Regionalvereins Altmark e.V. und des Tourismusverbands Altmark e.V. Gemäß § 45 KVG LSA i. V. m § 66 KVG LSA und § 9 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal ist der Kreistag zuständig für die Ausübung des Stimmrechtes in Vereinen. Der Kreistag kann den Landrat mittels Beschluss mit der Stimmabgabe beauftragen.

Der Regionalverein Altmark e.V. und der Tourismusverband Altmark e.V. beabsichtigen ihre Verschmelzung gemäß Umwandlungsgesetz (UmwG) zu einem neuen Verein.

Die Gründe für diese Verschmelzung sind vielfältig. Beide Vereine sind in der gesamten Altmark  in ähnlichen Themenfeldern aktiv. 20 Mitglieder des Regionalvereins Altmark e.V. und des Tourismusverbands Altmark e.V. sind identisch. Hinzu kommen noch 35 weitere Mitglieder des Regionalvereins und 56 weitere Mitglieder des Tourismusverbandes (Anlage 1).

Durch die hohe Mitgliederanzahl des neuen Vereins (111 Mitglieder) ist der neue Verein altmarkweit breit aufgestellt und kann seine Mitglieder noch besser vertreten. Die Aufgabenerfüllung wie z. B. Regionalmarketing ist durch den neu entstehenden Verein besser zu bewältigen, da Zuständigkeiten und Aufgaben gebündelt und finanzielle Ressourcen geschont werden.

Auch die im Jahr 2006 (DS Nr. 286/2006) an den Regionalverein Altmark übertragenen Aufgaben zur Umsetzung des ILEK (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept) sind durch den neuen Verein auf Dauer besser zu erfüllen, da die Verwaltung des Tourismusverbandes einbezogen werden kann.

Die Mitgliederzahl des Tourismusverbandes Altmark e.V. ist in den letzten 4 Jahren um ca. 30 Mitglieder gesunken. Die Verschmelzung beider Vereine zu einem mitgliederstarken Verein hilft, die Mitgliedsbeiträge stabil zu halten.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Mitgliederübersicht

Anlage 2: weiteres Vorgehen